Emerald Horizon AG (517877i) | Ordentliche Hauptversammlung 2026
Ordentliche Hauptversammlung: 20. April 2026, 10:30 Uhr - Ergänzung der Tagesordnung
- Termin
- Montag, den 20. April 2026 um 10:30 Uhr
- Ort
- Räumlichkeiten der Gesellschaft
Karl-Huber-Gasse 15
8041 Graz
Veröffentlicht auf EVI am 05.04.2026
Emerald Horizon AG
Karl-Huber-Gasse 15, 8041 Graz
FN 517877 i
Ergänzung der Tagesordnung
Der Vorstand der Emerald Horizon AG, mit Sitz in Graz, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz unter FN 517877 i (die „Gesellschaft“), hat die Aktionärinnen und Aktionäre (die „Aktionäre“) zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, die am 20.04.2026, um 10.30 Uhr, in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, in der Karl-Huber-Gasse 15, 8041 Graz, sowohl als physische als auch als virtuelle Hauptversammlung (hybride Hauptversammlung) gemäß Punkt 8.3 der Satzung (die „ordentliche Hauptversammlung“) stattfinden wird, eingeladen.
Aufgrund eines am 30.03.2026 eingelangten Antrags gemäß § 109 AktG des Aktionärs Florian Wagner, welcher mit 69 % des Grundkapitals beteiligt ist, wird die am 20.03.2026 via EVI veröffentlichte Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung um weitere zwei Punkte 11 (Vergütung des Aufsichtsrats) und 12 (Anzeige gemäß § 83 AktG) ergänzt, sodass die gesamte Tagesordnung lautet wie folgt:
Tagesordnung
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2025 samt Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025;
- Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers bzw des Konzernabschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2026;
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025;
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025;
- Beschlussfassung über die Umwandlung der Namensaktien in Inhaberaktien gemäß § 10 Abs 1 AktG;
- Beschlussfassung über die Aufhebung der in Punkt 4.4 der aktuellen Satzung der Gesellschaft vorgesehenen Ermächtigung (i) des Vorstandes, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 460.107 durch Ausgabe von 460.107 Namensaktien im Nennbetrag von jeweils EUR 1 in einer oder mehreren Tranchen, auch unter gänzlichem oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechts, gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem Nennbetrag von EUR 1 liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen sowie (ii) des Aufsichtsrates Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen;
- Beschlussfassung über die Einräumung (i) einer neuen Ermächtigung des Vorstandes gemäß §169 AktG innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft, allenfalls in mehreren Tranchen, um bis zu EUR 520.447 durch Ausgabe von bis zu 520.447 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft gegen Bareinzahlung oder Sacheinlage, auch unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, zu erhöhen (genehmigtes Kapital), wobei diese Ermächtigung sinngemäß auch für die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sowie Wandeldarlehen gilt, (ii) der Ermächtigung des Vorstands im Anlassfall die Ausgabebedingungen, insbesondere Ausgabekurs, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte (inklusive Dividendenberechtigung), Ausschluss der Bezugsrechte sowie die allfällige Ausgabe der Aktien durch mittelbare Bezugsrechte im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen und (iii) der Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen;
- Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Absatz 2 AktG innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates Wandelschuldverschreibungen bzw. Wandeldarlehen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Erwerb von bis zu 520.447 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 520.447 verbunden ist, auch in mehreren Tranchen, auszugeben und alle weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Wandlungsverfahren der Wandelschuldverschreibungen bzw. Wandeldarlehen, den Ausgabebetrag sowie das Umtausch- oder Wandlungsverhältnis festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die Ausgabebedingungen können zusätzlich oder anstelle eines Bezugs- oder Umtauschrechts auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt begründen. Die Bedienung der Umtausch- oder Bezugsrechte erfolgt ausschließlich durch das unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossene genehmigte Kapital.
- Beschlussfassung über die Genehmigung der bereits erfolgten Ausgabe von Wandeldarlehen in drei Tranchen, und zwar Tranche 1 im Gesamtbetrag von EUR 200.000, Tranche 2 im Gesamtbetrag von ca EUR 448.619,- und Tranche 3 im Gesamtbetrag von derzeit ca EUR 721.752,- bzw in dem zum Tag der Beschlussfassung ausständigen Betrag, jeweils mit einer Laufzeit bis 31.05.2029,sowie über die nachträgliche Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Ausgabepreis, das Umtausch- oder Wandlungsverhältnis sowie die Wandlungsbedingungen anzupassen;
- Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung;
- Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für die Periode bis zur nächsten Hauptversammlung im Jahr 2027;
- Anzeige des Vorstands gemäß § 83 AktG über einen Verlust in der Höhe des halben Grundkapitals.
Ergänzte Unterlagen zur ordentlichen Hauptversammlung
Aufgrund des Verlangens des Aktionärs Florian Wagner liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Karl-Huber-Gasse 15, 8041 Graz, während der gewöhnlichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr) im Original zur Einsicht auf (um Voranmeldung wird gebeten):
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 11 und 12 samt Begründung.
- Ergänzter Text der Tagesordnung.
Diese Unterlagen können auf Verlangen jedem Aktionär zusätzlich kostenlos zugesandt werden.
Graz, am 05.04.2026
Der Vorstand
- Verantwortlich für den Inhalt:
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