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Emerald Horizon AG (517877i) | Ordentliche Hauptversammlung 2026

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Ordentliche Hauptversammlung: 20. April 2026, 10.30 Uhr

Termin
Montag, den 20. April 2026 um 10:30 Uhr
Ort
Räumlichkeiten der Gesellschaft
Karl-Huber-Gasse 15
8041 Graz

Veröffentlicht auf EVI am 20.03.2026

Emerald Horizon AG 

Karl-Huber-Gasse 15, 8041 Graz
FN 517877 i

Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der Emerald Horizon AG, mit Sitz in Graz, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz unter FN 517877 i (die „Gesellschaft“), lädt die Aktionärinnen und Aktionäre (die „Aktionäre“) zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein, die am 20.04.2026, um 10.30 Uhr, in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, in der Karl-Huber-Gasse 15, 8041 Graz, sowohl als physische als auch als virtuelle Hauptversammlung (hybride Hauptversammlung) gemäß Punkt 8.3 der Satzung (die „ordentliche Hauptversammlung“) stattfinden wird.

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2025 samt Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025;
  2. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers bzw des Konzernabschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2026;
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025;
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025;
  5. Beschlussfassung über die Umwandlung der Namensaktien in Inhaberaktien gemäß § 10 Abs 1 AktG;
  6. Beschlussfassung über die Aufhebung der in Punkt 4.4 der aktuellen Satzung der Gesellschaft vorgesehenen Ermächtigung (i) des Vorstandes, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 460.107 durch Ausgabe von 460.107 Namensaktien im Nennbetrag von jeweils EUR 1 in einer oder mehreren Tranchen, auch unter gänzlichem oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechts, gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem Nennbetrag von EUR 1 liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen sowie (ii) des Aufsichtsrates Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen;
  7. Beschlussfassung über die Einräumung (i) einer neuen Ermächtigung des Vorstandes gemäß §169 AktG innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft, allenfalls in mehreren Tranchen, um bis zu EUR 520.447 durch Ausgabe von bis zu 520.447 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft gegen Bareinzahlung oder Sacheinlage, auch unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, zu erhöhen (genehmigtes Kapital), wobei diese Ermächtigung sinngemäß auch für die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sowie Wandeldarlehen gilt, (ii) der Ermächtigung des Vorstands im Anlassfall die Ausgabebedingungen, insbesondere Ausgabekurs, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte (inklusive Dividendenberechtigung), Ausschluss der Bezugsrechte sowie die allfällige Ausgabe der Aktien durch mittelbare Bezugsrechte im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen und (iii) der Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen;
  8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 Absatz 2 AktG innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates Wandelschuldverschreibungen bzw. Wandeldarlehen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Erwerb von bis zu 520.447 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 520.447 verbunden ist, auch in mehreren Tranchen, auszugeben und alle weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Wandlungsverfahren der Wandelschuldverschreibungen bzw. Wandeldarlehen, den Ausgabebetrag sowie das Umtausch- oder Wandlungsverhältnis festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die Ausgabebedingungen können zusätzlich oder anstelle eines Bezugs- oder Umtauschrechts auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt begründen. Die Bedienung der Umtausch- oder Bezugsrechte erfolgt ausschließlich durch das unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossene genehmigte Kapital. 
  9. Beschlussfassung über die Genehmigung der bereits erfolgten Ausgabe von Wandeldarlehen in drei Tranchen, und zwar Tranche 1 im Gesamtbetrag von EUR 200.000, Tranche 2 im Gesamtbetrag von ca EUR 448.619,- und Tranche 3 im Gesamtbetrag von derzeit ca EUR 721.752,- bzw in dem zum Tag der Beschlussfassung ausständigen Betrag, jeweils mit einer Laufzeit bis 31.5.2029,sowie über die nachträgliche Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Ausgabepreis, das Umtausch- oder Wandlungsverhältnis sowie die Wandlungsbedingungen anzupassen;
  10. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung.

Unterlagen zur Ordentlichen Hauptversammlung

Folgende Unterlagen zur ordentlichen Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG liegen ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 30.03.2026, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Karl-Huber-Gasse 15, 8041 Graz, während der gewöhnlichen Geschäftszeiten (von Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr) im Original zur Einsicht auf (um Voranmeldung wird gebeten) und können auf Verlangen jedem Aktionär zusätzlich kostenlos zugesandt werden:

Ihre diesbezügliche Anfrage richten Sie bitte an MMag. Philipp Pölzl, E‑Mail: office@emerald-horizon.com. Zusätzlich werden die genannten Dokumente auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis: 

Aufgrund der bis 31.3.2026 laufenden Zeichnungsfrist für neu auszugebende Aktien im Rahmen der am 26.11.2025 durch den Vorstand beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital, wird sich der in der neugefassten Satzung enthaltene endgültige Betrag des Grundkapitals noch ändern. Bei Zeichnung sämtlicher neu auszugebender Aktien kann das Grundkapital nach Durchführung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital höchstens EUR 1.139.554 betragen. Der Wortlaut der neugefassten Satzung in Punkt 4.1 mit dem korrekten Betrag des Grundkapitals wird umgehend nach Eintragung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital auf Anfrage übermittelt bzw in der ordentlichen Hauptversammlung aufliegen.

Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung

Alle Aktionäre der Gesellschaft sind berechtigt, an der ordentlichen Hauptversammlung sowohl virtuell als auch physisch teilzunehmen. Voraussetzung für die virtuelle Teilnahme ist die Verwendung geeigneter technischer Hilfsmittel (z. B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone) sowie ein Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für die Übertragung von Bild- und Toninhalten.

Die Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung ist über folgenden Link abrufbar: https://teams.microsoft.com/meet/37179754297809?p=RqWmkV30yzBoqaOrMd

Unter diesem Link stehen auch weiterführende Informationen zu den organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme zur Verfügung.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der ordentlichen Hauptversammlung. 

Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung bedarf es der Anmeldung des im Aktienbuch eingetragenen Aktionärs. Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeformulars, das per Post an Emerald Horizon AG, Karl-Huber-Gasse 15, 8041 Graz, zH MMag. Philipp Pölzl, oder per E-Mail an office@emerald-horizon.com zu übermitteln ist. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit bis zum 15.04.2026, zugehen.

Zur Feststellung der Identität der teilnehmenden Aktionäre kann eine Kontrolle eines amtlichen Lichtbildausweises verlangt werden. Die Aktionäre haben auf entsprechende Aufforderung ihren Lichtbildausweis über die Videoverbindung vorzuzeigen.

Sofern sich Aktionäre für eine virtuelle Teilnahme an der Hauptversammlung entscheiden, wird nach Aufruf des Internet-Links überprüft, ob die Qualität der Bild- und Tonübertragung für eine Zuschaltung in Echtzeit ausreichend ist. Ist dies der Fall, ordnet der Versammlungsleiter die Zuschaltung des Aktionärs an. Die virtuelle Teilnahme erfolgt mittels einer akustischen und optischen Zweiweg-Verbindung in Echtzeit, wodurch die Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und ihre Aktionärsrechte, insbesondere Wortmeldungen und Fragen, ausüben können. Der genaue Modus der Wortmeldungen sowie der Ausübung der Aktionärsrechte wird zu Beginn der ordentlichen Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt und bekannt gegeben.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, mit Vollmacht eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der ordentlichen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. 

Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person schriftlich erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht sind die Formulare gemäß § 114 AktG zu verwenden, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://emerald-horizon.com/impressum abrufbar sind. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Bitte lesen Sie das Vollmachtsformular sorgfältig durch und beachten Sie auch die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung.

Die Vollmachten müssen der Gesellschaft bis spätestens 17.04.2026 zugehen. Die Übermittlung kann per Post an Emerald Horizon AG, Karl-Huber-Gasse 15, 8041 Graz, zH MMag. Philipp Pölzl , oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse office@emerald-horizon.com erfolgen. Werden Vollmachten nicht vorab übermittelt, müssen sie spätestens am Anfang der ordentlichen Hauptversammlung im Original vorgelgt oder übermittelt werden. Gleiches gilt sinngemäß auch für den Widerruf einer Vollmacht.

Die Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters sowie die Ausübung des Auskunftsrechts durch Aktionäre nur dann wirksam erfolgen können, wenn der Gesellschaft die Anmeldung fristgerecht zugeht. 

Graz, am 23.03.2026

Der Vorstand

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