Blockpit AG (477383i) | Wandelschuldverschreibung Geschäftsjahr 2025
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Wandelschuldverschreibung: Geschäftsjahr 2025
- Rechtsgrundlage
- § 174 Abs. 2 AktG
- Geschäftsjahr
- 2025
Veröffentlicht auf EVI am 16.02.2026
Erklärung des Vorstands
der Blockpit AG (FN 477383i) gemäß § 174 Abs. 2 AktG über den Umfang der emittierten Wandelschuldverschreibungen im Geschäftsjahr 2025
Der Vorstand erklärt, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 keine Wandelschuldverschreibungen der Blockpit AG ausgegeben wurden. Eine entsprechende Erklärung des Vorstandes wird beim Firmenbuchgericht hinterlegt.
Linz, im Februar 2026
Der Vorstand der Blockpit AG
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Blockpit AG (477383i)