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Blockpit AG (477383i) | Wandelschuldverschreibung Geschäftsjahr 2025

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Wandelschuldverschreibung: Geschäftsjahr 2025

Rechtsgrundlage
  • § 174 Abs. 2 AktG
Geschäftsjahr
  • 2025

Veröffentlicht auf EVI am 16.02.2026

Erklärung des Vorstands 

der Blockpit AG (FN 477383i) gemäß § 174 Abs. 2 AktG über den Umfang der emittierten  Wandelschuldverschreibungen im Geschäftsjahr 2025 

Der Vorstand erklärt, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 keine Wandelschuldverschreibungen der Blockpit AG ausgegeben wurden. Eine entsprechende Erklärung des Vorstandes wird beim Firmenbuchgericht hinterlegt.

Linz, im Februar 2026                                                  

Der Vorstand der Blockpit AG

Verantwortlich für den Inhalt:
Blockpit AG (477383i)