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Marinomed Biotech AG (276819m) | Wandelschuldverschreibung Geschäftsjahr 2025

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Wandelschuldverschreibung: Geschäftsjahr 2025

Rechtsgrundlage
§ 174 Abs. 2 Satz 2 AktG
Geschäftsjahr
2025

Veröffentlicht auf EVI am 01.02.2026

Hinweis der Marinomed Biotech AG

FN 276819m, mit dem Sitz in Korneuburg 

auf die beim Landesgericht Korneuburg als Firmenbuchgericht hinterlegte Erklärung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Jahr 2025 gemäß § 174 Abs. 2 Satz 2 AktG

Der Vorstand der Marinomed Biotech AG, FN 276819m, hat in Entsprechung von § 174 Abs. 2 Satz 2 AktG beim Landesgericht Korneuburg als Firmenbuchgericht die Erklärung hinterlegt, dass im abgelaufenen Jahr 2025 insgesamt auf Namen lautende Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden, die Umtauschrechte auf anfangs insgesamt bis zu 251.434 Stück neue, auf Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von anfangs insgesamt bis zu EUR 251.434 gewähren (wobei die Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen Anpassungen des Wandlungspreises in bestimmten Fällen vorsehen und weiters die am 21.1.2025 begebenen Wandelschuldverschreibungen die Kapitalisierung von Zinsen vorsehen, wodurch ein Umtauschrecht auf weitere bis zu 61.596 Stück neue, auf Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von weiteren bis zu EUR 61.596 eingeräumt wurde).

Der Vorstand

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Marinomed Biotech AG (276819m)