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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 42/2026

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Kollektivvertrag: KV 42/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Januar 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 42/2026
Katasterzahl
XVII/81/4

Veröffentlicht auf EVI am 02.02.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.081.554

KV 42/2026. Am 16. Dezember 2025 haben der Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs in der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; 2. für die dem Fachverband zugehörigen Unternehmungen, welche das bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe der Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Güterbeförderungsgesetz ausüben; 3. für alle Arbeiter und Lehrlinge, die bei einem Dienstgeber nach Ziffer 2 beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 42/2026, Katasterzahl XVII/81/4, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 28. Jänner 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz