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Gletscherbahnen Kaprun Aktiengesellschaft (54515w) | Ordentliche Hauptversammlung 2026

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Ordentliche Hauptversammlung: 22. April 2026, 11:00 Uhr

Termin
Mittwoch, den 22. April 2026 um 11:00 Uhr
Ort
Tauern SPA Zell am See-Kaprun
Tauern Spa Platz 1
5710 Kaprun

Veröffentlicht auf EVI am 24.03.2026

GLETSCHERBAHNEN KAPRUN AKTIENGESELLSCHAFT

FN 54515w

Einladung

Die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, 22. April 2026, um 11:00 Uhr, in 5710 Kaprun, Tauern SPA Zell am See-Kaprun (Tauern Spa Platz 1), stattfindenden

66. ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Jahresabschluss 2024/2025
    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht des Vorstands, Vorschlag für die Gewinnverwendung und Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024/2025
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns im Geschäftsjahr 2024/2025
    3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025
    4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
  2. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026
  3. Festsetzung der Aufwandsentschädigung an den Aufsichtsrat

Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne des § 108 (3) AktG sind ab 31. März 2026 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.kitzsteinhorn.at/hauptversammlung verfügbar. Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich. Auf Verlangen werden die online gestellten Unterlagen gerne auch per Post zugesandt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind jene Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Es wird um Anmeldung zur Hauptversammlung bei der Gesellschaft (Elisabeth Daum, Tel.: +43 6547 8700-187) bis zum siebten Tag vor der Hauptversammlung ersucht.

Jede Aktionärin/jeder Aktionär, die/der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zur Vertreterin/zum Vertreter zu bestellen. Die Vertreterin/der Vertreter nimmt im Namen der Aktionärin/des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie die Aktionärin/der Aktionär, die/den sie/er vertritt. Jede Vollmacht muss die Vertreterin/den Vertreter namentlich bezeichnen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform und ist im Original zur Hauptversammlung mitzubringen.

Kaprun, im März 2026

Der Vorstand
MMag. Thomas Maierhofer

Verantwortlich für den Inhalt:
Gletscherbahnen Kaprun Aktiengesellschaft (54515w)