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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 98/2026

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Kollektivvertrag: KV 98/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Jänner 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 98/2026
Katasterzahl
XVII/85/2

Veröffentlicht auf EVI am 06.03.2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.187.917 

KV 98/2026. Am 20. Jänner 2026 haben der Fachverband der Reisebüros und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Glücksspiel, Tourismus, Freizeit, einen Kollektivvertrag (Vereinbarung zum Kollektivvertrag vom 20. Jänner 2026, KV 97/2026) für die Angestellten in Reisebüros abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgehälter, das Gehalt für Ferialangestellte, das Lehrlingseinkommen sowie die Anhebung des Arbeitszeitausmaßes und wurde unter Registerzahl KV 98/2026, Katasterzahl XVII/85/2, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 3. März 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz