Bitpanda GmbH (569240v) | 1. Nachtrag 23.12.2025
Prospekte u. Anlegerinformation: 1. Nachtrag
- Rechtsgrundlage
- § 6 Kapitalmarktgesetz 2019 (KMG)
- Hinterlegungsort der Unterlagen
- https://www.bitpanda.com/
Veröffentlicht auf EVI am 23.12.2025
Hinweisbekanntmachung der Bitpanda GmbH
A-1020 Wien, FN 569240v
Gemäß § 6 Kapitalmarktgesetz 2019 (KMG) über den 1. Nachtrag:
Der 1. Nachtrag ändert und ergänzt den bereits am 25.04.2024 veröffentlichten und hinterlegten Kapitalmarktprospekt für das öffentliche Angebot von Veranlagungen in Form des A-Token Produkts. Die Änderungen beziehen sich zum Großteil auf den Ersatz des Begriffs „F-Token“ durch „E-Geld“, sowie einer Änderung der Erhöhungsoption von derzeit 100 Millionen EUR auf 140 Millionen EUR und gleichzeitiger Erhöhung des Emissionsvolumens von derzeit 60 Millionen EUR auf 120 Millionen EUR.
Der 1. Nachtrag wird bei der Oesterreichischen Kontrollbank AG hinterlegt und dem Publikum gem. § 8 Abs 3 KMG für mindestens 10 Jahre nach seiner Veröffentlichung unter www.bitpanda.com kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bitpanda GmbH (569240v)