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Kollektivvertrag KV 614/2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Veröffentlicht auf EVI am 30.12.2025

Kollektivvertrag: KV 614/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Jänner 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 614/2025
Katasterzahl
XVII/81/8

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-1.051.724 

KV 614/2025. Am 5. März 2025 haben der Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen, Berufsgruppe Autobus, und die Gewerkschaft vida einen Bundeskollektivvertrag für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Betriebe, welche gewerbsmäßig Personentransporte mittels Autobussen durchführen und Mitglied des o. a. Fachverbandes sind; b) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für jene Bedienstete, denen vertraglich das Angestelltenverhältnis zuerkannt worden ist und die nicht als kaufmännische Angestellte anzusehen sind. Für diese Arbeitnehmergruppe gelten die Bestimmungen dieses Kollektivvertrages nur insofern, als die Bestimmungen des Angestelltengesetzes nicht günstigere Regelungen vorsehen; c) für das gesamte Bundesgebiet Österreichs. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und Zulagen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält weiters eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen der VO 561/2006 und wurde unter Registerzahl KV 614/2025, Katasterzahl XVII/81/8, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 19. Dezember 2025

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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz