Aposcience AG (308089y) | Bezugsaufforderung 19.12.2025
Veröffentlichungen durch AG: Bezugsaufforderung
Veröffentlicht auf EVI am 19.12.2025
Aposcience AG
FN 308089y, mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift 1200, Wien, Dresdner Straße 87/A 21
Bezugsaufforderung
In der am 03.12.2025 abgehaltenen außerordentlichen Hauptversammlung der Aposcience AG, FN 308089y, mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift 1200 Wien, Dresdner Straße 87/A 21, wurde zu Tagesordnungspunkt 2. der Beschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft von bisher EUR 8.750,000,00 um bis zu EUR 150.000,00 (Höchstbetrag) auf bis zu EUR 8.900.000,00 durch Ausgabe von bis zu 150.000,00 neuen auf Namen lautenden nennbetragslosen Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen.
Die Hauptversammlung hat beschlossen:
- die neuen Aktien der Gesellschaft zum Ausgabepreis in Höhe EUR 1,00 je Aktie zuzüglich eins Agios in Höhe von EUR 3,50, sohin zum Ausgabepreis von gesamt EUR 4,50 je Aktie, auszugeben, wobei der Ausgabebetrag in voller Höhe in bar auf ein separates Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft einzuzahlen ist;
- zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien der Gesellschaft sind die Aktionäre unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechtes zuzulassen; die neuen Aktien sind den Aktionären im Verhältnis ihres bisherigen Anteils am Grundkapital zum Bezug anzubieten;
- die Gewinnberechtigung der neuen Aktien der Gesellschaft richten sich nach § 26 Absatz 1 der Satzung;
- bei sonstigem Verfall hat die Ausübung des Bezugsrechtes (Bezugsfrist) bis zum 15.01.2026 zu erfolgen;
- soweit Aktien durch bestehende Aktionäre innerhalb der Bezugsfrist nicht bezogen werden, kann der Vorstand die neuen Aktien frei und soweit möglich zum Bezug zu den obigen Bedingungen bis zum 31.01.2026 anbieten;
- die Zeichnung (Zeichnungsfrist) der neuen Aktien und die Einzahlung des Ausgabebetrages auf das Konto der Gesellschaft (Valutadatum) hat bis 31.01.2026 erfolgen;
- die Kapitalerhöhung ist längstens bis zum 31.05.2026 durchzuführen (Durchführungsfrist);
- die Gebühren und Kosten der Kapitalerhöhung werden von der Gesellschaft getragen;
- der Vorstand wird ermächtigt über weitere Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung zu entscheiden;
- Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung in Punkt § 4 nach Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
Eine Emissionsstelle wurde nicht bestimmt.
Die Aposcience AG lädt hiermit ihre Aktionäre ein, ihr Bezugsrecht bei sonstigem Verfall innerhalb der Bezugsfrist ganz oder teilweise durch Abgabe einer Bezugserklärung gegenüber der Aposcience AG auszuüben. Die Zeichnung der Aktien erfolgt durch Unterfertigung und Übermittlung entsprechender Zeichnungsscheine in doppelter Ausfertigung an die Aposcience AG. Die Zeichnungsscheine haben inhaltlich § 152 AktG zu entsprechen. Die Aposcience AG stellt ihren Aktionären Bezugs- und Zeichnungsscheine zur Verfügung. Die Bezugs- und Zeichnungsscheine sind der Aposcience AG als unterfertigte Originale zu übermitteln.
Die Einzahlung der Bareinlagen samt Agio, welche bis zum Valutadatum 31.01.2026 zu erfolgen hat, hat auf das Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft
IBAN AT18 1630 0001 3029 3484
bei der BTV Vier Länder Bank AG,
BIC BTVAAT22,
spesen- und abzugsfrei, zu erfolgen.
Wien, Dezember 2025
Der Vorstand
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