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Kollektivvertrag KV 30/2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Veröffentlicht auf EVI am 26.01.2026

Kollektivvertrag: KV 30/2026

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Oktober 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 30/2026
Katasterzahl
IV/32/1

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.057.546

KV 30/2026. Am 23. Oktober 2025 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Brauereien, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für die Arbeiter in Brauereien über 360.000 hl abgeschlossen, der am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem eine Regelung betreffend Pauschale für Flaschenbiermitfahrer, Kutscher, Portiere und Wächter, die nur für das Bundesland Wien gilt, sowie die Anlagen 1 A und 2 A. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 30/2026, Katasterzahl IV/32/1, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 21. Jänner 2026

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz