Kollektivvertrag KV 30/2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzVeröffentlicht auf EVI am 26.01.2026
Kollektivvertrag: KV 30/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Oktober 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 30/2026
- Katasterzahl
- IV/32/1
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.057.546
KV 30/2026. Am 23. Oktober 2025 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Brauereien, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für die Arbeiter in Brauereien über 360.000 hl abgeschlossen, der am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem eine Regelung betreffend Pauschale für Flaschenbiermitfahrer, Kutscher, Portiere und Wächter, die nur für das Bundesland Wien gilt, sowie die Anlagen 1 A und 2 A. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 30/2026, Katasterzahl IV/32/1, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 21. Jänner 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz