Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 22/2026
Kollektivvertrag: KV 22/2026
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Januar 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 22/2026
- Katasterzahl
- XX/94/4
Veröffentlicht auf EVI am 26.01.2026
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2026-0.057.546
KV 22/2026. Am 24. November 2025 haben die Landesinnung der Rauchfangkehrer für Steiermark und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Steiermark; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Landesinnung; c) für alle in den Rauchfangkehrerbetrieben der Steiermark beschäftigten GeschäftsführerInnen, GesellInnen, ArbeitnehmerInnen ohne Lehrabschlussprüfung und Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 22/2026, Katasterzahl XX/94/4, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 21. Jänner 2026
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz