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Kollektivvertrag KV 12/2026

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Veröffentlicht auf EVI am 21.01.2026

Eckdaten

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Dezember 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 12/2026
Katasterzahl
IV/31/4

Originalveröffentlichung

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2026-0.035.475

KV 12/2026. Am 1. Dezember 2025 haben die Innung der Lebensmittelgewerbe I Die Fleischer für Vorarlberg, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle Mitgliedsbetriebe, die der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig der Fleischer für Vorarlberg angehören (gewerbliche, fleischverarbeitende Betriebe und Fleischbetriebe); c) für alle Dienstnehmer, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der dem Angestelltengesetz unterliegenden Arbeitnehmer. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. Der Kollektivvertrag enthält außerdem eine gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Fairness im Umgang mit überlassenen ArbeitnehmerInnen im Fleischsektor und wurde unter Registerzahl KV 12/2026, Katasterzahl IV/31/4, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 15. Jänner 2026

Verantwortlich für den Inhalt

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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