FMTG - Falkensteiner Michaeler Tourism Group AG (154675p) | Hinweisbekanntmachung 03.12.2025
Prospekte u. Anlegerinformation: Hinweisbekanntmachung
- Rechtsgrundlage
- § 6 Kapitalmarktgesetz 2019 (KMG)
- Verlängerung der Zeichnungsfrist bis
- Sonntag, den 21. Dezember 2025
- Hinterlegungsort der Unterlagen
- https://fmtg-invest.at
Veröffentlicht auf EVI am 03.12.2025
Hinweisbekanntmachung
FMTG - Falkensteiner Michaeler Tourism Group AG, FN 154675p
gemäß § 6 Kapitalmarktgesetz 2019 (KMG) über den 1. Nachtrag:
Der 1. Nachtrag ändert und ergänzt den bereits am 26.09.2025 veröffentlichten und hinterlegten Kapitalmarktprospekt über das öffentliche Angebot von Veranlagungen in Form von qualifizierten Nachrangdarlehen im Gesamtbetrag von bis zu EUR 18.000.000,- (in Worten: EURO Achtzehn Millionen).
Mit dem Nachtrag wird die Änderung des Zahlungsdienstleisters und Treuhänders bekanntgegeben. Ab dem 1. Dezember 2025 erfolgt die Zahlungsabwicklung über die secupay AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 27612, mit Sitz in Goethestraße 6, 01896 Pulsnitz, Deutschland.
Die Zeichnungsfrist begann am 29.09.2025 und endete mit dem Ablauf des 23.11.2025. Die einmalige Option zur Verlängerung der Zeichnungsfrist um bis zu 28 Tage wurde seitens der Emittentin ausgeübt, womit eine Zeichnung bis zum 21.12.2025 möglich ist.
Der 1. Nachtrag wird bei der Oesterreichische Kontrollbank AG hinterlegt und dem Publikum gem. § 8 Abs 3 KMG für mindestens 10 Jahre nach ihrer Veröffentlichung unter https://fmtg-invest.at kostenlos, zur Verfügung gestellt.
- Verantwortlich für den Inhalt:
- FMTG - Falkensteiner Michaeler Tourism Group AG (154675p)