Zum Inhalt

Wolford Aktiengesellschaft (68605s) | Außerordentliche Hauptversammlung 2025

Aktuelle Daten dieser Firma anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Firma anzeigen

Außerordentliche Hauptversammlung: Korrektur zu einer Veröffentlichung

Termin
Donnerstag, den 13. November 2025 um 09:00 Uhr
Ort
Räumlichkeiten der Wolford Aktiengesellschaft
Bürostandort Rheinstraße 2
6971 Hard

Veröffentlicht auf evi.gv.at am 25.10.2025

Korrektur zu einer Veröffentlichung 

vom 23.10.2025

der

Wolford Aktiengesellschaft

Bregenz, FN 68605 s
ISIN AT0000834007
(die "Gesellschaft")

Im auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) am 23.10.2025 veröffentlichten Text der Einberufung der am 13. November 2025 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung findet sich unter Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG der folgende fehlerhafte Textabschnitt (Fehler hervorgehoben):

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zu Wahlen in den Aufsichtsrat (Punkt 1. der Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 5. Juni 2024 der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Der betreffende Textabschnitt wird wie folgt berichtigt:

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zu Wahlen in den Aufsichtsrat (Punkt 1. der Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 4. November 2025 der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Bregenz, im Oktober 2025

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt:
Wolford Aktiengesellschaft (68605s)