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DWS Strategic | Außerordentliche Hauptversammlung 2025

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Außerordentliche Hauptversammlung: 27. November 2025, 15:00 Uhr

Termin
Donnerstag, den 27. November 2025 um 15:00 Uhr
Ort
Sitz der DWS Strategic
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxemburg
Luxemburg

Veröffentlicht auf EVI am 12.11.2025

DWS Strategic

Investmentgesellschaft mit variablem Kapital 

2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg
Luxemburgisches Handelsregister B 220.359

Wichtige Mitteilung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der DWS Strategic

Die Aktionäre der DWS Strategic (die Aktionäre) werden hiermit zur

außerordentlichen Hauptversammlung 

eingeladen, die am Donnerstag, den 27. November 2025, um 15:00 Uhr Ortszeit Luxemburg (die AHV) am eingetragenen Sitz der DWS Strategic (die Gesellschaft) in 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115, Luxemburg, mit der folgenden Tagesordnung stattfindet: 

Tagesordnung

  1. Änderung und Neufassung der Satzung der Gesellschaft ohne Änderung ihres Gesellschaftszwecks oder ihrer Rechtsform.

Abstimmungsregeln für die AHV

Die Aktionäre sind zur Teilnahme an der AHV und Ausübung ihrer Stimmrechte berechtigt, wenn der DWS Investment S.A (die Verwaltungsgesellschaft) bis zum 21. November 2025 vor 18:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) die folgenden ordnungsgemäß ausgefüllten Dokumente vorliegen:

Bestätigung, dass die Anteile für den Verkauf gesperrt sind

Aktionäre haben eine Bestätigung i) des Finanzinstituts, bei dem die Anteile in einem Register eingetragen sind (im Fall von Namensanteilen) oder ii) des Finanzinstituts, bei dem die Anteile in einem Depot verwahrt werden (im Fall von Inhaberanteilen) vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Aktien bis zum 28. November 2025 für den Verkauf gesperrt sind (die Sperrbescheinigung). Die Sperrbescheinigung muss den Namen und die Anschrift des Aktionärs, die Anzahl der gesperrten Aktien und die ISIN des Teilfonds enthalten. 

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre haben ein unterzeichnetes Formular zur Stimmrechtsvertretung (das Formular zur Stimmrechtsvertretung) vorzulegen, mit dem sie dem Versammlungsleiter der AHV die Vertretungsvollmacht zur Ausübung ihrer Stimmrechte übertragen. Die Vertretungsvollmacht muss mit dem bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlichen Formular zur Stimmrechtsvertretung erteilt werden, das den Aktionären auf Anfrage zugesandt wird.

Die ordnungsgemäß unterzeichneten Sperrbescheinigungen und Formulare zur Stimmrechtsvertretung sind auf dem Postweg an die folgende Anschrift zu senden: 

DWS Investment S.A. 
z. H. Sekretariat der Gesellschaft
2, Boulevard Konrad Adenauer 
L-1115 Luxemburg 

oder per Fax an die folgende Nummer: +352 42101-900 oder per E-Mail an dws.lux@db.com

Gemäß dem Gesetz über Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 in der jeweils gültigen Fassung können Entscheidungen über die Tagesordnungspunkte nur gefasst werden, wenn auf der AHV mindestens die Hälfte (50%) der ausgegebenen Aktien vertreten ist und wenn der Beschluss in diesen Angelegenheiten mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln (2/3) der gültig abgegebenen Stimmen gefasst wird. 

Das Anwesenheitsquorum und die Mehrheitserfordernisse in der AHV werden entsprechend der Anzahl der am 21. November um Mitternacht (Ortszeit Luxemburg) vor der AHV (Stichtag) ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Anteile bestimmt werden, wobei das Recht eines Aktionärs zur Teilnahme an der AHV und zur Ausübung der mit seinen Anteilen verbundenen Stimmrechte entsprechend der Anzahl der am Stichtag in der Sperrbescheinigung ausgewiesenen und von diesem Aktionär gehaltenen Anteile bestimmt werden. 

Sollte das vorstehende Quorum bei der ersten Einberufung der AHV nicht zustande kommen, wird der Verwaltungsrat der Gesellschaft die AHV erneut mit der gleichen Tagesordnung einberufen. Bei der zweiten Einberufung der AHV ist kein Quorum erforderlich, das vorstehende Mehrheitserfordernis bleibt jedoch bestehen. 

Jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

Der Entwurf der Satzung wird den Aktionären am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft zur Verfügung gestellt und ihnen auf Anfrage zugesandt.

Luxemburg, im November 2025

Der Verwaltungsrat

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