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dagobertinvest AG (567888f) | Außerordentliche Hauptversammlung 2025

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Außerordentliche Hauptversammlung: 10. November 2025, 15:00 Uhr

Termin
Montag, den 10. November 2025 um 15:00 Uhr
Ort
Räumlichkeiten der Gesellschaft
Wohllebengasse 12-14
1040 Wien

Veröffentlicht auf EVI am 20.10.2025

dagobertinvest AG

Wien, FN 567888f

Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der dagobertinvest AG mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 567888f (die "Gesellschaft"), lädt die Aktionärinnen und Aktionäre zur außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein, die am 10. November 2025, um 15:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, Wohllebengasse 12-14, 1040 Wien, stattfindet.

I. Tagesordnung

  1. Aufhebung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 28.08.2024 hinsichtlich dessen Beschluss zu Tagesordnungspunkt 4. (Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024)
  2. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

II. Unterlagen

Folgende Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab dem 20.10.2025, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 1040 Wien, Wohllebengasse 12-14, während der gewöhnlichen Geschäftszeiten (von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr) im Original zur Einsicht auf (um Voranmeldung wird gebeten) und können auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos zugesandt werden: 

Ihre diesbezügliche Anfrage richten Sie bitte an Mag. Christof Bader, Tel.:+43 18047445501, E‑Mail: christof.bader@dagobertinvest.com. Zusätzlich werden die genannten Dokumente auch in der Hauptversammlung aufliegen.

III. Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der außerordentlichen Hauptversammlung.

Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung durch den Aktionär unter der Angabe des Namens und seiner Anschrift in Textform per E-Mail an shareholder@dagobertinvest.com. Die Anmeldung hat der Gesellschaft bis spätestens am dritten Werktag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, das ist der 5. November 2025, zuzugehen.

IV. Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, mit Vollmacht eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der außerordentlichen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person (zumindest in Textform) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Die Vollmachten müssen bis 5. November 2025, bei der Gesellschaft eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Ein- und Ausgangskontrolle vorgelegt werden. Gleiches gilt sinngemäß auch für den Widerruf einer Vollmacht.

Die Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären auf Anfrage zugesendet.

V. Datenschutzinformation für Aktionärinnen und Aktionäre gemäß Art 13 und Art 14 DSGVO

Die dagobertinvest AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre streng nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, was zwingend erforderlich ist, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der dagobertinvest AG unentgeltlich auch über die Stimmrechtsvertretung geltend machen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

VI. Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der außerordentlichen Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 

Wien, im Oktober 2025

Der Vorstand

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