Günther Lengauer-Scheuchel
InnoGenusswerk GmbH (659428y)
Haftungsausschluss: Handelsvertreterbetrieb Günther Lengauer-Scheuchel
- Übertragender Rechtsträger
- Günther Lengauer-Scheuchel, geboren am 30.05.1973
- Übernehmender Rechtsträger
- InnoGenusswerk GmbH, FN 659428y
- Rechtsgrundlage
- § 38 Abs. 4 UGB
Veröffentlicht auf EVI am 14.10.2025
Bekanntmachung eines Haftungsausschlusses
gemäß § 38 Abs 4 UGB
Mit Einbringungs- und Sacheinlagevertrag vom 17.09.2025 hat Herr Günther Lengauer-Scheuchel, geboren am 30.05.1973, ("ÜBERTRAGENDER"), den von ihm als Inhaber an der Geschäftsanschrift Bickgasse 1/7, 1230 Wien, betriebenen, in dem Einbringungs- und Sacheinlagevertrag vom 17.09.2025 näher konkretisierten Betrieb "Handelsvertreterbetrieb Günther Lengauer-Scheuchel" auf die InnoGenusswerk GmbH, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 659428y, mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Bickgasse 1/7, 1230 Wien, ("ÜBERNEHMENDE GESELLSCHAFT") übertragen. Diese führt den Betrieb nunmehr fort.
Die Übertragung des Betriebs wurde beim Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zur Eintragung angemeldet.
In Punkt 3.13 des Einbringungs- und Sacheinlagevertrags vom 17.09.2025 wurde zwischen den Vertragsparteien ein Haftungsausschluss gemäß § 38 Abs 4 UGB vereinbart, wonach eine Haftung der InnoGenusswerk GmbH als ÜBERNEHMENDE GESELLSCHAFT für alle Verbindlichkeiten aus Rechtsverhältnissen, die gemäß Punkt 3.2 und 3.3 des Einbringungs- und Sacheinlagevertrags vom 17.09.2025 bei Herrn Günther Lengauer-Scheuchel, geboren am 30.05.1973, als EINBRINGENDER, zurückbleiben, ausgeschlossen ist.
Gemäß § 38 Abs 4 UGB wird dieser Haftungsausschluss hiermit bekannt gemacht. Der Einbringungs- und Sacheinlagevertrag vom 17.09.2025, mit welchem der Haftungsausschluss gemäß § 38 Abs 4 UGB vereinbart wurde, kann in der Urkundensammlung des Handelsgerichts Wien als zuständiges Firmenbuchgericht eingesehen werden. Zudem können zum 17.09.2025 bestehende Vertragspartner des ÜBERTRAGENDEN in den Geschäftsräumlichkeiten der ÜBERNEHMENDEN GESELLSCHAFT Einsicht in den Haftungsausschluss im Einbringungs- und Sacheinlagevertrag vom 17.09.2025 nehmen.
Günther Lengauer-Scheuchel
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