Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 521/2025
Kollektivvertrag: KV 521/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Dienstag, den 01. April 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 521/2025
- Katasterzahl
- XVIII/91/11
Veröffentlicht auf EVI am 14.10.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.799.877
KV 521/2025. Am 18. März 2025 haben der Verband der österreichischen Landes-Hypothekenbanken und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Volks-, Hypobanken / Raiffeisen, einen Kollektivvertrag für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken abgeschlossen, der am 1. April 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet Österreich; b) für den Verband der österreichischen Landes-Hypothekenbanken, alle ihm angehörigen Kreditunternehmungen, für deren österreichische Niederlassungen und Zweigstellen, die Hypo-Wohnbaubank AG, die MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, die Niederösterreichische Vorsorgekasse AG und die Hypo-Bildung GmbH; c) für alle Dienstnehmer und Lehrlinge mit den im Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 521/2025, Katasterzahl XVIII/91/11, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 10. Oktober 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz