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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 516/2025

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Kollektivvertrag: KV 516/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Oktober 2025
Ende der Geltung
Samstag, den 31. Oktober 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 516/2025
Katasterzahl
XIV/61/31

Veröffentlicht auf EVI am 14.10.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.799.877

KV 516/2025. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Baustelle: ARGE A12 Inntalautobahn, Landecker Tunnel Flucht- und Rettungswege, STSG und Generalsanierung Bau und EM-Leistungen, Münzenbergstraße 38, 8700 Leoben, Firma: ÖSTU-STETTIN Hoch- und Tiefbau GmbH, SPIE Dürr Austria GmbH; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag ist am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten und gilt bis 31. Oktober 2026 und wurde unter Registerzahl KV 516/2025, Katasterzahl XIV/61/31, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 10. Oktober 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz