Marinomed Biotech AG (276819m) | Wandelschuldverschreibung 08.10.2025
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Wandelschuldverschreibung
- Rechtsgrundlage
 - § 174 Abs. 2 AktG
 
- Wandelschuldverschreibungen Gesamtnennbetrag
 - EUR 2.500.000
 
Veröffentlicht auf EVI am 08.10.2025
Hinweis auf den Beschluss des Vorstands
gemäß § 174 Abs. 2 AktG
Der Vorstand der Marinomed Biotech AG (FN 276819m, ISIN ATMARINOMED6) hat am 29.9.2025 beschlossen, auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23.9.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 29.9.2025 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 2.500.000 auszugeben. Die Wandelschuldverschreibungen wurden am 1.10.2025 begeben.
Der Beschluss des Vorstands über die Ausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und der Beschluss des Aufsichtsrats über die Zustimmung sind beim Landesgericht Korneuburg hinterlegt.
Der Vorstand
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