Silvrettaseilbahn Aktiengesellschaft (34802f) | Ordentliche Hauptversammlung 2025
Ordentliche Hauptversammlung: 14. November 2025, 14:00 Uhr
- Termin
- Freitag, den 14. November 2025 um 14:00 Uhr
- Ort
- Silvretta Therme
Veröffentlicht auf EVI am 07.10.2025
Silvrettaseilbahn Aktiengesellschaft
6561 Ischgl, Silvrettaplatz 2
(FN 34802f)
Einladung
zur 61. ordentlichen Hauptversammlung der Silvrettaseilbahn Aktiengesellschaft
am Freitag, 14. November 2025, um 14:00 Uhr in der Silvretta Therme in 6561 Ischgl.
Tagesordnung:
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Gewinnverwendungsvorschlags und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024/25
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2024/25
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024/25
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/26
- Allfälliges
Einsichtnahme in die Unterlagen zur Hauptversammlung:
Die Unterlagen zur Hauptversammlung, wie der Jahresabschluss samt Lagebericht, der Gewinnverwendungsvorschlag und der Bericht des Aufsichtsrates sowie die Beschlussvorschläge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, liegen im Büro der Gesellschaft zur Einsichtnahme auf. Auf Verlangen händigen wir Ihnen auch eine kostenlose Abschrift dieser Unterlagen aus.
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung:
Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der sonstigen Aktionärsrechte richtet sich entsprechend der Bestimmung des § 19 unserer Satzung nach dem Stand des Aktienbuches zu Beginn der Hauptversammlung. Eine Anmeldung der Teilnahme an der Hauptversammlung im Vorfeld ist nicht erforderlich.
Vertretung anlässlich der Hauptversammlung:
Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann nur persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person ausgeübt werden (Vorlage für eine Vollmacht liegt bei).
Aktionäre, deren Aktien auf eine juristische Person lauten, bitten wir, für die Hauptversammlung einen Nachweis Ihrer Identität und Ihre Vertretungsbefugnis (Personalausweis, Firmenbuchauszug, ...) bereitzuhalten.
Sofern das Stimmrecht bei der Hauptversammlung von einer nicht vertretungsbefugten Person ausgeübt werden soll, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht beizubringen.
Bekanntgabe von Änderungen:
Allfällige Namensänderungen, Besitzwechsel infolge von Erbschaften o.ä. sind der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen, sodass die notwendigen Änderungen im Aktienbuch vorgenommen werden können.
Ischgl, im Oktober 2025
Der Vorstand
Dipl.-Ing. (FH) Markus Walser und Mag. Günther Zangerl
- Verantwortlich für den Inhalt:
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