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Oberpinzgauer Fremdenverkehrsförderungs- und Bergbahnen - Aktiengesellschaft (72719s) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 16. Oktober 2025, 19:00 Uhr

Termin:
Donnerstag, den 16. Oktober 2025 um 19:00 Uhr
Ort:
TAURISKA-Kammerlanderstall
Veröffentlicht auf EVI am 16.09.2025

Oberpinzgauer Fremdenverkehrsförderungs- und Bergbahnen - Aktiengesellschaft

5741 Neukirchen am Großvenediger

Einladung

zu der am 16. Oktober 2025 um 19:00 Uhr im TAURISKA-Kammerlanderstall in 5741 Neukirchen, am Großvenediger, stattfindenden

62. ordentlichen Hauptversammlung 
der „Oberpinzgauer Fremdenverkehrsförderungs- und Bergbahnen - Aktiengesellschaft“

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 
  2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses inklusive Lagebericht des Vorstandes, Geschäftsbericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2024/2025
  3. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2024/2025
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024/2025
  5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024/2025
  6. Neuwahl des Aufsichtsrates, samt Wahlvorschlag und Beschlussfassung
  7. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre von 2025/2026 bis einschließlich 2029/2030 
  8. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026 

Stimmrecht und Teilnahme

Das Grundkapital der Gesellschaft ist in auf Namen lautende nennbetragslose Stückaktien zerlegt. 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Personen (Aktionäre) berechtigt, die zu Beginn der Versammlung rechtswirksam als Aktionäre im Aktienbuch eingetragen sind. 

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters:

Jeder stimm- und antragsberechtigte Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen. Über Zweifel hinsichtlich Form und Inhalt der Vollmacht, die in der Verwahrung der Gesellschaft verbleibt, entscheidet der Vorsitzende der Hauptversammlung.

Einsichtnahmemöglichkeiten (§ 106 Z. 4 AktG.)

Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG., insbesondere die Unterlagen zu Punkt 2. der Tagesordnung und die Beschlussvorschläge zu den Punkten 3. bis 6. der Tagesordnung, können von den Aktionären ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, unter folgender Anschrift angefordert werden:

Per Post: „Oberpinzgauer Fremdenverkehrsförderungs- und Bergbahnen - Aktiengesellschaft“, 5741 Neukirchen am Großvenediger, Wildkogelbahnstraße 343
Per Mail: info@bergbahnen-wildkogel.at

Die vorangeführten Unterlagen liegen ab dem oben angeführten Zeitpunkt in den Büroräumlichkeiten der Gesellschaft, in 5741 Neukirchen am Großvenediger, Wildkogel-bahnstraße 343, zur Einsicht auf.

Mittersill, am 09. September 2025

Der Vorstand 
der
„Oberpinzgauer Fremdenverkehrsförderungs- und Bergbahnen - Aktiengesellschaft“