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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 499/2025

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Kollektivvertrag: KV 499/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. Juni 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 499/2025
Katasterzahl
X/43/7

Veröffentlicht auf EVI am 08.09.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.697.011

KV 499/2025. Am 23. Juni 2025 haben der Verband Österreichischer Zeitungen und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Medien/Journalist:innen, einen Kollektivvertrag (Punktation) für die bei österreichischen Tages- und Wochenzeitungen und deren Nebenausgaben sowie redaktionellen digitalen Angeboten angestellten Redakteure, Redakteursaspiranten/-innen und Dienstnehmer/-innen des technisch-redaktionellen Dienstes abgeschlossen, der am 1. Juni 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Tarifgehälter sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen (zum Rahmenkollektivvertrag vom 7. Juni 2013, KV 294/2013) und wurde unter Registerzahl KV 499/2025, Katasterzahl X/43/7, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 3. September 2025

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz