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equilibria Immobilienmanagement GmbH (384351y) | Firmenspaltung 27.08.2025

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Equilibria Immobilien FlexCo (660425p)

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Bekanntmachung vor Firmenspaltung: Betrieb „Ausübung des reglementierten Gewerbes des Immobilientreuhänders eingeschränkt auf Immobilienmakler und Immobilienverwalter“

Übertragende Gesellschaft
equilibria Immobilienmanagement GmbH, FN 384351y
Übernehmende Gesellschaft
Equilibria Immobilien FlexCo, FN 660425p
Abgespaltener Anteil
Betrieb „Ausübung des reglementierten Gewerbes des Immobilientreuhänders eingeschränkt auf Immobilienmakler und Immobilienverwalter“
Rechtsgrundlage
§ 7 SpaltG

Veröffentlicht auf EVI am 27.08.2025

Hinweis

gemäß § 7 SpaltG

  1. Die equilibria Immobilienmanagement GmbH (Sitz in Wien, FN 384351 y, künftig voraussichtlich: EQ Investment GmbH) als übertragende Gesellschaft beabsichtigt die Übertragung ihres Betriebs „Ausübung des reglementierten Gewerbes des Immobilientreuhänders eingeschränkt auf Immobilienmakler und Immobilienverwalter“ im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Abspaltung zur Aufnahme auf die Equilibria Immobilien FlexCo (Sitz in Wien, FN 660425 p).
  2. Der von den Geschäftsführungen der equilibria Immobilienmanagement GmbH und der Equilibria Immobilien FlexCo erstellte Entwurf des Spaltungs- und Übernahmevertrages wird gemäß § 7 Abs 1a SpaltG gleichzeitig mit diesem Hinweis in elektronischer Form in der Ediktsdatei (§ 89j GOG) veröffentlicht.
  3. Die Spaltung erfolgt rechtsform- und verhältniswahrend zum Spaltungsstichtag 31.12.2024. Das Stammkapital der übernehmenden Gesellschaft soll im Zuge der Spaltung nicht erhöht, das Stammkapital der übertragenden Gesellschaft im Zuge der Spaltung nicht herabgesetzt werden. Die Spaltung erfolgt gemäß § 17 Z 5 SpaltG iVm § 96 Abs 2 GmbHG iVm § 224 Abs 2 Z 1 und Z 2 AktG ohne Anteilsgewähr.
  4. Gemäß § 7 Abs 4 iVm Abs 2 SpaltG werden die folgenden Unterlagen den Gesellschaftern der equilibria Immobilienmanagement GmbH und der Equilibria Immobilien FlexCo übersandt (soweit diese nicht auf die Übermittlung verzichten):
    (a) Entwurf des Spaltungs- und Übernahmevertrages samt Anlagen;
    (b) Jahresabschlüsse samt Anhängen und Lageberichten der equilibria Immobilienmanagement GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre (soweit diese zu erstellen waren);
    (c) Schlussbilanz der equilibria Immobilienmanagement GmbH zum 31.12.2024 (als Schlussbilanz wird der Jahresabschluss zum 31.12.2024 verwendet).
  5. Die nach den einschlägigen Bestimmungen zwingend erforderlichen Unterlagen liegen außerdem mindestens während eines Monats am Sitz der equilibria Immobilienmanagement GmbH zur Einsicht auf.
  6. Spaltungsberichte der Geschäftsführer der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Gesellschaft und Prüfungsberichte von Spaltungsprüfern der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften liegen nicht vor, da sämtliche Gesellschafter der beteiligten Gesellschaften hierauf verzichten beziehungsweise eine solche Prüfung nicht verlangen werden (§ 17 Z 5 iVm § 4 Abs 2 und § 5 Abs 6 SpaltG; § 17 Z 5 SpaltG iVm § 100 Abs 1 GmbHG und § 232 Abs 2 AktG). Keine der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften hat einen Aufsichtsrat, Prüfungen durch den Aufsichtsrat entfallen daher.
  7. Die Gesellschafter und die Gläubiger der equilibria Immobilienmanagement GmbH und der Equilibria Immobilien FlexCo und ein allenfalls bei den Gesellschaften bestellter oder für sie zuständiger Betriebsrat werden ausdrücklich auf ihre Rechte gemäß § 17 iVm § 7 Abs 2, Abs 4 und Abs 5 SpaltG hingewiesen. Eine Abschrift der in Ziffer 4 genannten Unterlagen wird den Gläubigern und einem allenfalls bestellten oder zuständigen Betriebsrat der beteiligten Gesellschaften auf deren Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt.

Wien, am 26.08.2025

Die Geschäftsführung
der
equilibria Immobilienmanagement GmbH
und der
Equilibria Immobilien FlexCo

Verantwortlich für den Inhalt:
equilibria Immobilienmanagement GmbH (384351y)
Equilibria Immobilien FlexCo (660425p)