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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 27.08.2025

Großverfahren: ÖBB-Strecke 10901 Wien Franz-Josefs-Bf - Staatsgrenze nächst Gmünd NÖ, Bahnhofsumbau Kritzendorf, RU6-E-2689/003-2025

Kennzeichen
RU6-E-2689/003-2025
Rechtsgrundlage
§§ 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG
Vorhaben
Ertüchtigung des Bahnhofes Kritzendorf mit der barrierefreien Ausgestaltung des Kundenbereiches (Aufzüge, Bahnsteige), der Anpassung der Gleis- und Weichenlage mit der Errichtung güterzuglanger Überholgleise (Nutzlänge ≥760 m) und der Erneuerung der Eisenbahnsicherungsanlage mit dem Neubau des elektronischen Stellwerkes ESTW Kritzendorf.
Einsicht in Unterlagen
01.09.2025 - 10.10.2025
Eisenbahnbehörde
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Verkehrsrecht
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Haus 14, Erdgeschoß, Zimmer 14E26
Standortgemeinde
Stadtgemeinde Klosterneuburg
Rathausplatz 1
3400 Klosterneuburg
Schriftliche Einwendungen
01.09.2025 - 10.10.2025
Mündliche Verhandlung
Mittwoch, den 29. Oktober 2025 um 09:00 Uhr
Ort der mündlichen Verhandlung
Babenbergerhalle
Rathausplatz 25
3400 Klosterneuburg
Antragsteller
ÖBB-Infrastruktur AG
Veröffentlicht auf EVI am 27.08.2025

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 

Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr
Abteilung Verkehrsrecht
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 

E-Mail: post.ru6@noel.gv.at
Fax: 02742/9005/13710

St. Pölten, am 22. August 2025 

RU6-E-2689/003-2025                                                            

ÖBB-Strecke 10901 Wien Franz-Josefs-Bf - Staatsgrenze nächst Gmünd NÖ, Bahnhofsumbau Kritzendorf, km 12,45 bis km 14,8, Ansuchen um eisenbahnrechtliche Baugenehmigung, wasserrechtliche Bewilligung und Rodungsbewilligung

Kundmachung im Großverfahren

I. der verfahrenseinleitenden Anträge sowie
II. der Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung

Edikt

1. Gegenstand der Anträge

Mit Eingabe vom 25. Juni 2025 beantragte die ÖBB-Infrastruktur AG bei der Landeshauptfrau von Niederösterreich die Erteilung

  • der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß §§ 31 ff EisbG unter Mitanwendung der wasserrechtlichen Tatbestände gemäß § 127 Abs. 1 lit. b WRG 1959 sowie
  • der Rodungsbewilligung gemäß §§ 17 ff ForstG

für das Vorhaben „Bahnhofsumbau Kritzendorf“, km 12,45 bis km 14,8 der ÖBB-Strecke 10901 Wien Franz-Josefs-Bf – Staatsgrenze nächst Gmünd NÖ.

2. Beschreibung des Vorhabens

Die ÖBB-Infrastruktur AG beabsichtigt mit dem gegenständlichen Vorhaben die Ertüchtigung des Bahnhofes Kritzendorf mit der barrierefreien Ausgestaltung des Kundenbereiches (Aufzüge, Bahnsteige), der Anpassung der Gleis- und Weichenlage mit der Errichtung güterzuglanger Überholgleise (Nutzlänge ≥760 m) und der Erneuerung der Eisenbahnsicherungsanlage mit dem Neubau des elektronischen Stellwerkes ESTW Kritzendorf.

3. Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme 

Folgende Unterlagen liegen für jedermann ab Montag, den 1. September 2025, bis einschließlich Freitag, den 10. Oktober 2025, zur Einsicht auf:

  • Anträge der ÖBB-Infrastruktur AG vom 25. Juni 2025
  • Bauentwurf samt Gutachten gemäß § 31a EisbG der Stella & Setznagel GmbH vom 17. Juni 2025

Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist - soweit sie nicht von der Akteneinsicht ausgenommen sind - bei folgenden Stellen möglich:

  • Eisenbahnbehörde, p.A. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Verkehrsrecht, Haus 14, Erdgeschoß, Zimmer 14E26, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Montag bis Freitag, von 8.00 bis 16.00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (02742/9005/13916)
  • Stadtgemeinde Klosterneuburg, Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg

Ort und Zeit der Einsichtnahme sind an dortiger Stelle zu erfragen.

4. Einwendungen

Gegen dieses Vorhaben können innerhalb der Auflagefrist (1. September 2025 bis 10. Oktober 2025) schriftlich Einwendungen bei uns eingebracht werden. Wenn für die schriftliche Einbringung auch technische Übertragungsmöglichkeiten (z.B. Telefax, E-Mail) zur Verfügung stehen, ist das als Ergänzung zu unserer Anschrift angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt. 

Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht rechtzeitig Einwendungen erheben, insoweit Ihre Parteistellung verlieren. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. 

Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.

5. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

Zu diesem Vorhaben wird weiters eine mündliche Verhandlung anberaumt.

Datum:Mittwoch, 29. Oktober 2025, Beginn 9.00 Uhr
Ort: Babenbergerhalle, Rathausplatz 25, 3400 Klosterneuburg

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Zur Identitätsfeststellung werden Sie zur Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises aufgefordert. 

Gegenstand der Verhandlung ist die abschließende Ermittlung des Sachverhaltes betreffend das Vorhaben „Bahnhofsumbau Kritzendorf“ entlang der ÖBB-Strecke 10901 Wien Franz-Josefs-Bf - Staatsgrenze nächst Gmünd NÖ, km 12,45 bis km 14,8. 

Zum Ablauf der Amtshandlung: 

Die mündliche Verhandlung ist ganztägig, wobei sich die Gestaltung der Pausen und des Endes nach dem Fortgang zu richten hat und im Zuge der Verhandlung vom Verhandlungsleiter bekannt gegeben wird. 

Mittwoch, 29. Oktober 2025, 9.00 Uhr: Eröffnung mit Darlegung des Verhandlungsgegenstandes, allgemeine Rechtsbelehrungen und allgemeine Projektvorstellung des gesamten Bauvorhabens. Im Anschluss daran erfolgen die konkrete Behandlung des Bauvorhabens einschließlich des Parteien- und Beteiligtenvorbringens sowie die Erstattung der Gutachten durch die Sachverständigen.

Bezüglich der Vertretung wird auf die Bestimmung des § 10 AVG hingewiesen.

6. Künftige Kundmachungen und Zustellungen

Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung im redaktionellen Teil zweier im Bundesland Niederösterreich weit verbreiteter Tageszeitungen und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ sowie durch Anschlag in der oben genannten Standortgemeinde und im Internet (https://www.noe.gv.at/noe/AlleKundmachungen.html) kundgemacht wird.

Rechtsgrundlage: §§ 44a ff des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Für die Landeshauptfrau
MMMag. Eduard Schadinger

Verantwortlich für den Inhalt: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
https://www.evi.gv.at/b/pi/bmp-jv4