Großverfahren Wiederverleihung der wasserrechtlichen Bewilligung für das Kraftwerk Rodund I, Rodund II und Lautschauwerk, GZ: 2025-0.572.830
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und WasserwirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 27.08.2025
Großverfahren: Wiederverleihung der wasserrechtlichen Bewilligung für das Kraftwerk Rodund I, Rodund II und Lautschauwerk, GZ: 2025-0.572.830
- Geschäftszahl
- 2025-0.572.830
- Rechtsgrundlage
- §§ 44a, 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG)
- Vorhaben
- Wiederverleihung der wasserrechtlichen Bewilligung für das Kraftwerk Rodund I, Rodund II und Lautschauwerk
- Einsicht in Unterlagen
- 27.08.2025 - 22.10.2025
- Ort
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Stubenring 12
1010 Wien - Gemeinde Vandans
Dorfstraße 26
6773 Vandans
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
- Antragsteller
- illwerke vkw AG
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Geschäftszahl: 2025-0.572.830
Edikt
Kundmachung der öffentlichen Auflage eines Bescheides betreffend das Verfahren „Wiederverleihung der wasserrechtlichen Bewilligung für das Kraftwerk Rodund I, Rodund II und Lautschauwerk“
In der oben angeführten Angelegenheit wurde mit Bescheid des Bundeministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) vom 20.08.2025 der illwerke vkw AG, 6900 Bregenz, Weidachstraße 6, die wasserrechtliche Bewilligung für das Kraftwerk Rodund I, Rodund II, das Latschauwerk, den Freispiegelstollen Partenen-Latschau und die Betriebsordnung wiederverliehen.
Der Bescheid und die Projektunterlagen können in der Zeit von Mittwoch, 27. August 2025 bis einschließlich Mittwoch, 22. Oktober 2025, bei den folgenden Stellen, während der Amtsstunden, eingesehen werden:
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Stubenring 12, 1010 Wien, nach vorheriger Terminvereinbarung
- Gemeinde Vandans, Dorfstraße 26, 6773 Vandans
Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach der Verlautbarung dieses Ediktes als zugestellt. Eine spätere Zusendung bzw. Ausfolgung löst daher keine Zustellwirkung aus.
Den Beteiligten wird auf Verlangen eine Ausfertigung des Schriftstückes ausgefolgt und den Parteien des Verfahrens auf Verlangen zugesendet.
Rechtsgrundlagen: §§ 44a, 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG)
Für den Bundesminister:
Mag. Simone Unterberger
Anhänge zur Veröffentlichung
- 270825_BMLUK_Edikt.pdf (146.1 Kb)
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft