invIOs Holding AG
FN 582783 i, Handelsgericht Wien
Bekanntmachung,
vorzeitiger Abbruch der Kapitalerhöhung
Am 17.6.2025 veröffentlichte invIOs Holding AG (die "Gesellschaft") eine Bezugsaufforderung zur beabsichtigten Kapitalerhöhung gemäß § 153 AktG auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes gemäß WZEVI-Gesetz, die dort nach wie vor abrufbar ist (die "Bezugsaufforderung").
Mit weiteren Beschlüssen des Vorstands der Gesellschaft machte dieser von seiner vorbehaltenen Möglichkeit Gebrauch, die Bezugs-, Zeichnungs- und Zahlungsfristen zu verlängern, und verlängerte die Bezugs- und Zeichnungsfristen zuletzt jeweils auf 5.9.2025 und die Zahlungsfrist auf 11.9.2025. Diese Verlängerungen wurden auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes veröffentlicht und sind dort nach wie vor abrufbar.
Die Gesellschaft teilt unter Bezugnahme auf die auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes veröffentlichte Bezugsaufforderung vom 17.6.2025 zur beabsichtigten Kapitalerhöhung der Gesellschaft aus genehmigtem Kapital mit, dass der Vorstand der Gesellschaft mit Beschluss vom 3.9.2025 von seiner vorbehaltenen Möglichkeit Gebrauch machte, die laufende Kapitalerhöhung vorzeitig abzubrechen, und verlautbart, die laufende Kapitalerhöhung (Bezugsrechtskapitalerhöhung und Privatplatzierung wie jeweils in der Bezugsaufforderung definiert) nicht fortzusetzen und durchzuführen, sondern vorzeitig abzubrechen. Auf die Möglichkeit des vorzeitigen Abbruchs war bereits in der Bezugsaufforderung hingewiesen worden. Allfällige Bezugserklärungen und/oder Zeichnungen, die im Hinblick auf die in der Bezugsaufforderung dargestellte Kapitalerhöhung der Gesellschaft aus genehmigtem Kapital erfolgt sind oder noch erfolgen, bleiben sohin ohne Rechtswirkung. Allenfalls von betroffenen Aktionären und/oder Inverstoren bereits an die Gesellschaft geleistete Zahlungen des Ausgabebetrages werden ohne Verzinsung retourniert, es sei denn, es wird mit den betroffenen Aktionären und/oder Investoren Anderes vereinbart.
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von neuen Aktien, Bezugsrechten und/oder Wertpapieren noch eine Finanzanalyse oder eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung. Diese Bekanntmachung ist nicht zur Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Jurisdiktionen, in denen dies unzulässig oder rechtswidrig wäre, bestimmt und darf nicht an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in solchen Ländern verteilt oder weitergeleitet werden.
Wien, im September 2025
Der Vorstand