Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 477/2025
Kollektivvertrag: KV 477/2025
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. März 2024
- Ende der Geltung
- Freitag, den 28. Februar 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 477/2025
- Katasterzahl
- IV/31/59
Veröffentlicht auf EVI am 11.08.2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.627.140
KV 477/2025. Am 9. Jänner 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der österreichischen Großbäcker, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für die Anker Snack & Coffee Gastronomiebetriebs GmbH; c) für alle jene dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF der Großbäcker, anzuwenden ist und in Verkaufsstellen beschäftigt sind. Im Sinne von § 12a ARG dürfen Angestellte die im Verkauf tätig sind, auch während der Wochenend- und Feiertagsruhe beschäftigt werden, soweit Einvernehmen mit dem Betriebsrat hergestellt wurde. Der Kollektivvertrag ist am 1. März 2024 in Kraft getreten und ist mit 28. Februar 2025 befristet. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 477/2025, Katasterzahl IV/31/59, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 6. August 2025
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz