HIRSCH Servo AG (117300a) | Ordentliche Hauptversammlung 2025
Ordentliche Hauptversammlung: 2. Oktober 2025, 09:00 Uhr
- Termin:
- Donnerstag, den 02. Oktober 2025 um 09:00 Uhr
- Ort:
- Firmensitz der HIRSCH Servo AG
Glanegg 58
9555 Glanegg
Veröffentlicht auf EVI am 02.09.2025
HIRSCH Servo AG
FN 117300a, Landesgericht Klagenfurt
Einberufung
der am Donnerstag, den 2. Oktober 2025, um 09.00 Uhr am Firmensitz der HIRSCH Servo AG, 9555 Glanegg 58 stattfindenden
30. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung:
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, jeweils zum 31. März 2025, sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024/2025 und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024/2025
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025
- Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024/2025
- Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026
Unterlagen zur Hauptversammlung
Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs 3 AktG, insbesondere die Unterlagen zu Punkt 1. der Tagesordnung sowie die Beschlussvorschläge zu den Punkten 1. bis 5. der Tagesordnung, liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 11.09.2025, am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht auf und können unter den unten genannten Adressen kostenlos angefordert werden:
- per Post: HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58;
- per E-Mail: michaela.andritsch@hirsch-gruppe.com
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht liegen ab dem oben genannten Zeitpunkt während der Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft, 9555 Glanegg 58, auf und können unter den oben genannten Adressen angefordert werden.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch am Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, das ist der 22.09.2025 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung, welche der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 29.09.2025, in Textform ausschließlich unter einer der unten genannten Adressen zugehen muss:
- per Post oder Boten an: HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58; oder
- per E-Mail an: michaela.andritsch@hirsch-gruppe.com (bitte fügen Sie die Anmeldung in Textform als PDF dem E-Mail an).
Ein Anmeldungsformular ist ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich und wird auf Verlangen zugesandt.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Allfällige Vollmachten sind der Gesellschaft bis spätestens 01.10.2025, 16.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit; einlangend), vorab per Post oder Boten oder per E-Mail an eine der oben genannten Adressen zu übermitteln, sofern das Original der Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung übergeben wird. Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person in Textform erteilt werden. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung, spätestens jedoch bis 29.09.2025, 12.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit) per Post oder per E-Mail an michaela.andritsch@hirsch-gruppe.com in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden.
Glanegg, am 2. September 2025
Der Vorstand
- Verantwortlich für den Inhalt:
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