Hartmann Liegenschaftsverwaltungs- Gesellschaft m.b.H. (68990g) | Firmenspaltung 19.08.2025
PH Liegenschaftsverwaltungs- Gesellschaft m.b.H (658540t)
Bekanntmachung vor Firmenspaltung: Forstbetrieb "Gröbming Kamm" einschließlich den dazugehörigen Liegenschaften
- Übertragende Gesellschaft
- Hartmann Liegenschaftsverwaltungs-Gesellschaft m.b.H., FN 68990g
- Übernehmende Gesellschaft
- PH Liegenschaftsverwaltungs-Gesellschaft m.b.H, FN 658540t
- Abgespaltener Anteil
- Forstbetrieb "Gröbming Kamm" einschließlich den dazugehörigen Liegenschaften
- Rechtsgrundlage
- § 7 SpaltG
Veröffentlicht auf EVI am 19.08.2025
Bekanntmachung
gemäß § 7 SpaltG
Die Hartmann Liegenschaftsverwaltungs-Gesellschaft m.b.H. (FN 68990g, Handelsgericht Wien) beabsichtigt, ihren Forstbetrieb "Gröbming Kamm" einschließlich den dazugehörigen Liegenschaften unter Fortbestand der Gesellschaften zum Spaltungsstichtag 31.12.2024 durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 17 iVm § 1 Abs 2 Z 2 und §§ 2 ff SpaltG unter Anwendung von Art VI UmgrStG auf die PH Liegenschaftsverwaltungs-Gesellschaft m.b.H (FN FN 658540t, Handelsgericht Wien) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zu übertragen.
Gemäß § 7 Abs 1 SpaltG wird bekanntgegeben, dass der Entwurf des Spaltungs- und Übernahmsvertrags beim Firmenbuch des Handelsgericht Wien unter FN 68990g eingereicht wurde.
Die Gesellschafter und die Gläubiger der beteiligten Gesellschaften werden ausdrücklich auf ihre Rechte gemäß § 17 SpaltG iVm § 7 Abs 2, 4 und 5 SpaltG hingewiesen. Demnach liegen während mindestens eines Monats vor dem Tag der Generalversammlung, die über die Abspaltung zur Aufnahme beschließen sollen, am Sitz der beiden Gesellschaften der Entwurf des Spaltungs- und Übernahmsvertrages, die Jahresabschlüsse für die letzten drei Geschäftsjahre, sowie die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.12.2024 zur Einsicht auf. Die Gesellschafter der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft werden formgerecht auf den Spaltungsbericht iSv § 7 Abs 2 Z 4 SpaltG und auf den Prüfungsbericht iSv § 7 Abs 2 Z 5 SpaltG verzichten.
Die oben genannten Unterlagen sind den Gesellschaftern der beteiligten Gesellschaften gemäß § 17 SpaltG iVm § 7 Abs 4 SpaltG – soweit darauf nicht verzichtet wurde oder wird – mindestens 14 Tage vor dem Tag der Generalversammlung, die über die Zustimmung zur Spaltung beschließen soll, zu übersenden.
Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften ist auf deren Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der oben genannten Unterlagen zu erteilen.
Die Geschäftsführung der
Hartmann Liegenschaftsverwaltungs-Gesellschaft m.b.H.
Die Geschäftsführung der
PH Liegenschaftsverwaltungs-Gesellschaft m.b.H
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Hartmann Liegenschaftsverwaltungs- Gesellschaft m.b.H. (68990g)
- PH Liegenschaftsverwaltungs- Gesellschaft m.b.H (658540t)