Bekanntmachung
Wir geben bekannt, dass mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 23.06.2025 (GZ FMA-IF25 4900/0046-ASM/2025) die Änderung der Fondsbestimmungen des Investmentfonds Zürich Kosmos Invest, Miteigentumsfonds gemäß InvFG, genehmigt wurde.
Der Fondsname wird in RInvest geändert.
Gleichzeitig wird auch der Prospekt des Fonds in folgenden Punkten geändert.
Abschnitt I Punkt 2.: Angabe sämtlicher von der Gesellschaft verwalteter Fonds
Abschnitt II Punkt 1.: Bezeichnung des Fonds
Die Prospekte wurden zudem an den Musterprospekt der VÖIG angepasst und redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Weiters wird auch das Basisinformationsblatt („BIB“) gemäß EU-VO 1286/2014 angepasst.
Die Änderung der Fondsbestimmungen, des Basisinformationsblattes („BIB“) sowie des Prospekts tritt am 18.08.2025 in Kraft.
Das aktualisierte Basisinformationsblatt gemäß EU-VO 1286/2014, die geänderten Fondsbestimmungen und der gemäß § 131 InvFG 2011 erstellte Prospekt, in denen die angeführten Änderungen eingearbeitet sind, liegen gemäß § 136 InvFG 2011 bei der Gutmann Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. (Emittentin) und der Bank Gutmann Aktiengesellschaft (Depotbank), beide 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 16, fristgerecht auf und stehen den Interessenten kostenlos zur Verfügung.