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ESSOR JAPAN OPPORTUNITIES | Außerordentliche Hauptversammlung 2025

Außerordentliche Hauptversammlung: 28. August 2025, 10:00 Uhr

Termin:
Donnerstag, den 28. August 2025 um 10:00 Uhr
Ort:
29, avenue de Messine
75008 Paris
Frankreich
Veröffentlicht auf EVI am 13.08.2025

ESSOR JAPAN OPPORTUNITIES

Kapitalanlagegesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 29, avenue de Messine – 75008 Paris 440 818 599 Handelsregister (RCS) Paris

EINBERUFUNGSMITTEILUNG

Die Aktionäre der SICAV ESSOR JAPAN OPPORTUNITIES werden zu einer Außerordentlichen Hauptversammlung einberufen, die am 28. August 2025 um 10 Uhr am Gesellschaftssitz in 29, avenue de Messine, 75008 Paris stattfindet. Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:

  • Kenntnisnahme des Berichts des Verwaltungsrats
  • Vorzeitige Auflösung der SICAV und Liquidation
  • Festlegung des Ortes der Liquidation
  • Bestellung des Liquidators und Festlegung seiner Befugnisse
  • Vollmachten zur Erfüllung der Formalitäten

An dieser Versammlung können alle Aktionäre unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Aktien teilnehmen oder sich von einem anderen Aktionär oder ihrem Ehepartner vertreten lassen.

Die Inhaber von Namensaktien müssen bis zum zweiten Werktag vor der Versammlung um 0.00 Uhr (Ortszeit Paris) namentlich im Aktienregister der Gesellschaft geführt sein, um an der Versammlung teilzunehmen, per Briefwahl abzustimmen oder sich vertreten zu lassen.

Die Eigentümer von Inhaberaktien müssen bis zum zweiten Werktag vor der Versammlung um 0.00 Uhr (Ortszeit Paris) namentlich in den Registern des bevollmächtigten Vermittlers geführt sein. Nach erfolgter Eintragung oder buchmäßiger Erfassung der Wertpapiere durch den bevollmächtigten Vermittler in den von ihm geführten Büchern für Inhaberpapiere stellt der Vermittler eine Teilnahmebescheinigung aus. Die Eigentümer von Inhaberaktien müssen die Teilnahmebescheinigung innerhalb derselben Frist am Schalter von UPTEVIA – Service Assemblées générales – Immeuble FLORES: 12 Place des Etats-Unis CS 40083 - 92 549 Montrouge Cedex einreichen.

Aktionäre, denen die Teilnahme an der Versammlung nicht möglich ist, können wahlweise:

  • ihrem Ehepartner oder einem anderen Aktionär eine Vollmacht erteilen
  • der Gesellschaft eine Vollmacht ohne Angabe eines Bevollmächtigten übermitteln
  • der Gesellschaft das für die Briefwahl bestimmte Formular übermitteln

Die Aktionäre können die Standardformulare für die Abstimmung per Briefwahl oder mittels Vollmacht samt Anlagen beim Sitz der Gesellschaft beantragen.

Die entsprechende Anfrage muss spätestens sechs Tage vor dem Versammlungsdatum per Einschreiben mit Rückschein bei der Gesellschaft eingehen.

Auch buchmäßig geführte Eigentümer von Inhaberaktien müssen ihre Anfrage bis spätestens sechs Tage vor dem Versammlungsdatum per Einschreiben mit Rückschein an die Gesellschaft richten.

Wurden die Formulare einmal beantragt, ist eine Vertretung mittels Vollmacht oder eine direkte Teilnahme an der Versammlung nicht mehr möglich.

Die erhaltenen Formulare sind so zu versenden, dass die zuständigen Abteilungen der Gesellschaft spätestens drei Tage vor der Versammlung darüber verfügen.

Für Anleger in Österreich sind der Prospekt, das Basisinformationsblatt, die Satzung, der Jahres- und der Halbjahresbericht kostenfrei in gedruckter Form am Sitz der Gesellschaft, Rothschild & Co Asset Management, 29 Avenue de Messine 75008 Paris, und bei der österreichische Informationsstelle, Raiffeisen Bank International AG, Stadtpark 9, A-1030 Vienna, Austria, erhältlich.

Der Verwaltungsrat

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