Alle VeröffentlichungenDetails: Raiffeisenbank Meggenhofen-Kematen eGen

Raiffeisenbank Meggenhofen-Kematen eGen (94688y) | Verschmelzung


Raiffeisenbank Region Grieskirchen eGen (94978z)

Zusammenschluss: Verschmelzung

Übertragende Genossenschaft
Raiffeisenbank Meggenhofen-Kematen eGen, FN 94688y
Übernehmende Genossenschaft
Raiffeisenbank Region Grieskirchen eGen, FN 94978z
Rechtsgrundlage
§ 37a Abs. 5 Bankwesengesetz
Veröffentlicht auf EVI am 01.09.2025

Verschmelzung der Raiffeisenbanken Meggenhofen-Kematen eGen und Region Grieskirchen eGen 

(Informationspflicht gem. § 37a Abs. 5 Bankwesengesetz)

Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Wels sind unter FN 94688y die Raiffeisenbank Meggenhofen-Kematen eGen mit dem Sitz in 4714 Meggenhofen, Meggenhofen 55 und unter FN 94978z die Raiffeisenbank Region Grieskirchen mit dem Sitz in 4710 Grieskirchen, Roßmarkt 11 eingetragen. Mit Wirkung 17. Oktober 2025 werden die beiden Unternehmen rechtlich verschmolzen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Raiffeisenbank Region Grieskirchen Ihre Vertragspartnerin.

Information zu Einlagensicherung

Die gesetzliche Einlagensicherung gilt insgesamt für einen Betrag von maximal 100.000 EUR pro Person und Kreditinstitut. Wenn Sie derzeit Einlagen (Guthaben) bei der Raiffeisenbank Meggenhofen-Kematen eGen und der Raiffeisenbank Region Grieskirchen haben, werden diese nach der Verschmelzung im Anlassfall gemeinsam betrachtet.

Rechtlicher Hinweis:

Einleger, die den beteiligten Raiffeisenbanken mehr als 100.000 EUR anvertraut haben, haben aus Anlass der Verschmelzung ab sofort und innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit, den 100.000 EUR übersteigenden Betrag, wie er zum Zeitpunkt der Firmenbucheintragung der Verschmelzung besteht, einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen und Vorteile ungeachtet allfälliger Bindungen kostenlos abzuheben oder auf ein anderes Kreditinstitut zu übertragen. Wir ersuchen Sie jedoch, uns auch weiterhin die Treue zu halten.