VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
1010 Wien, Schottenring 30
FN 75687f
Bekanntmachung
gemäß § 174 Absatz 2 Aktiengesetz
In der 34. ordentlichen Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe vom 23. Mai 2025 wurden gemäß § 174 Aktiengesetz die folgenden Beschlüsse gefasst:
- Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 174 Absatz 2 Aktiengesetz bis 22. Mai 2030 Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000.000,–, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss der Bezugsrechte, auszugeben.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe der aktienrechtlichen Vorschriften die Ausgabe- und Ausstattungsmerkmale sowie die Wertpapierbedingungen der Gewinnschuldverschreibungen, etwa Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung zu bestimmen. Der Zinssatz und der Ausgabekurs der Gewinnschuldverschreibungen sind unter Berücksichtigung anerkannter finanzmathematischer Methoden in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln.
- Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 22. Mai 2030 einmalig oder mehrmals Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 Aktiengesetz, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 30.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 31.145.500,36 verbunden ist, im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000.000,–, auch unter Ausschluss der Bezugsrechte, auszugeben.
Die Wandelschuldverschreibungen können auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der Währung jedes Mitgliedsstaates des Übereinkommens über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), BGBl. Nr. 248/1961 in der jeweils geltenden Fassung, begeben werden. Die Wandelschuldverschreibungen können auch durch eine zu hundert Prozent direkt oder indirekt im Eigentum der Gesellschaft stehende Gesellschaft ausgegeben werden; für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Gesellschaft eine Garantie für die Wandelschuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf Stammaktien der Gesellschaft zu gewähren. Der Ausgabebetrag sowie die Ausgabebedingungen der Wandelschuldverschreibungen (insbesondere: Verzinsung, Laufzeit, Stückelung, Verwässerungsschutz, Wandlungsmodalitäten, Wandlungspreis, Umtausch- und/oder Bezugsbedingungen) werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festgesetzt. Zudem sind Ausgabebetrag und Umtauschverhältnis unter Wahrung der Interessen der Gesellschaft, der bestehenden Aktionär:innen und der Zeichner:innen der Wandelschuldverschreibungen im Rahmen eines marktüblichen Preisfindungsverfahrens unter Anwendung anerkannter marktüblicher Methoden und des Börsekurses der Aktien der Gesellschaft zu ermitteln.
Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse sowie der Bericht des Vorstandes wurden beim zuständigen Firmenbuchgericht, dem Handelsgericht Wien, 1030 Wien, Marxergasse 1a, hinterlegt.
Wien, im Juli 2025
Der Vorstand