AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Kundmachung
verfahrenseinleitender Antrag im Großverfahren - Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-68
Gemäß § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:
1. Gegenstand des Antrags
Die ImWind Erneuerbare Energie GmbH und evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H., beide vertreten durch die ONZ & Partner Rechtanwälte GmbH, Schwarzenbergplatz 16, 1010 Wien, haben mit Eingabe vom 29.05.2024, geändert mit Schreiben vom 10.09.2024, den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung, als zuständige UVP-Behörde, für das Vorhaben Windpark Paasdorf-Lanzendorf II gestellt.
Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.
2. Beschreibung des Vorhabens
Das Windpark-Planungsgelände liegt in der Gemeinde Mistelbach (Bezirk Mistelbach) und erstreckt sich über die Katastralgemeinden Paasdorf und Lanzendorf. Teile der Kabeltrasse befinden sich in der Gemeinde Gaweinstal.
Das Vorhaben Windpark Paasdorf-Lanzendorf II beinhaltet folgende Vorhabensbestandteile:
- Neubau von insgesamt 6 Windenergieanlagen; Type Vestas V172-7.2MW mit einem Rotordurchmesser von 172 m und einer Nabenhöhe von 175 m;
- Bau der dazugehörigen Infrastruktur für die Neuanlagen: Wege und Kranstellflächen, Energiekabel- und Kommunikationsleitungen (30kV Erdkabelsysteme), Eiswarnschilder mit aktiven Warnleuchten, Kompensationsanlagen, SCADA Gebäude;
- Durchführung von vorhabensbedingten Rodungen;
- Umsetzung von für die naturschutzfachliche Bewertung relevanten Vorhabensbestandteilen;
- Umsetzung von in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen.
3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme
Ab 14.07.2025 bis einschließlich 27.08.2025 liegen der Genehmigungsantrag und die Projektsunterlagen inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung in den Standortgemeinden Mistelbach und Gaweinstal sowie der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wird empfohlen, für die Einsichtnahme vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
4. Hinweise
Ab 14.07.2025 bis einschließlich 27.08.2025 besteht die Möglichkeit für jedermann schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen.
Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 14.07.2025 bis einschließlich 27.08.2025, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b AVG und § 9 Abs 6 UVP-G 2000).
Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufügen sind. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe als Bürgerinitiative gemäß § 19 UVP-G 2000 am Genehmigungsverfahren als Partei teil.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren im Großverfahren gemäß § 44a ff AVG geführt wird und sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Dipl.-Ing. (FH) Hackl