Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Geschäftszahl: 2025-0.253.244
Wien, 2. Juli 2025
Edikt
Vorhaben „Wien Meidling-Mödling, 4-gleisiger Ausbau“ (UVP-Verfahren)
an den ÖBB-Strecken (gemäß Konsens):
- Wien Hbf – Spielfeld-Strass Staatsgrenze – (Sentilj) km 3,010 - km 16,796;
entspricht VzG-Strecken:
- 10501 Wien Hbf-Südosttangente (in Wbf)=Staatsgrenze nächst Spielfeld-Straß (Sentilj) km 3,010 - km 16,796;
- 12801 Wien Hetzendorf (in Wbf) – Mödling, km 3,010 - km 16,796
Umweltverträglichkeitsprüfung und teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren gemäß §§ 23b, 24 und 24f UVP-G 2000
Kundmachung der öffentlichen Auflage des Bescheides gemäß § 24f Abs. 13 UVP-G 2000 im Großverfahren
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 bei der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (UVP-Behörde) für das Eisenbahnvorhaben „Wien Meidling-Mödling, 4-gleisiger Ausbau“ die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die Genehmigung gemäß §§ 23b, 24 und 24f Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) sowie alle für die Ausführung des Vorhabens erforderlichen bundesgesetzlichen Genehmigungen beantragt. Mit Edikt vom 31. Oktober 2024, GZ. 2024-0.704.677, wurde das oben angeführte Vorhaben im Großverfahren durch die Behörde kundgemacht.
Nach Durchführung des Verfahrens wurden nunmehr mit Bescheid vom 2. Juli 2025, GZ. 2025-0.099.574, die Genehmigung gemäß §§ 23b, 24 und 24f Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) sowie alle für die Ausführung sonst erforderlichen bundesgesetzlichen Genehmigungen (gemäß Hochleistungsstreckengesetz, Eisenbahngesetz 1957, Forstgesetz 1975, Wasserrechtsgesetz 1959, Luftfahrtgesetz) erteilt. Diese abschließende Erledigung wird nun gemäß § 24f Abs. 13 und 14 UVP-G 2000 iVm § 44f AVG kundgemacht und ab Kundmachung für mindestens acht Wochen zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.
Öffentliche Auflage des Bescheids:
In den Bescheid kann (online/vor Ort) öffentlich Einsicht genommen werden in der Zeit von Mittwoch, 9. Juli 2025 bis einschließlich Mittwoch, 3. September 2025.
Online: Der Bescheid in elektronischer Form kann im Internet auf der Website der Behörde https://www.bmimi.gv.at/themen/verkehr/eisenbahn/verfahren.html unter dem Menüpunkt „Meidling – Mödling, 4-gleisiger Ausbau (UVP-Verfahren) eingesehen und heruntergeladen werden.
Vor Ort: Der Bescheid in analoger Form (Papier) kann bei nachfolgenden Amtsstellen entsprechend der jeweils gültigen Amtszeiten eingesehen werden:
- Magistratisches Bezirksamt für den 12. Bezirk der Stadt Wien (MBA 12), Schönbrunnerstraße 259, 1120 Wien
- Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk der Stadt Wien (MBA 23), Perchtoldsdorfer Straße 2, 1230 Wien
- Marktgemeinde Brunn am Gebirge, Franz Anderle-Platz 1, 2345 Brunn am Gebirge
- Marktgemeinde Perchtoldsdorf, Marktplatz 11, 2380 Perchtoldsdorf
- Marktgemeinde Maria Enzersdorf, Hauptstraße 37, 2344 Maria Enzersdorf
- Stadtgemeinde Mödling, Pfarrgasse 9, 2340 Mödling
- Bezirkshauptmannschaft Mödling, Bahnstraße 2, 2340 Mödling
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Abteilung IV/E2 (UVP-Behörde), Radetzkystraße 2, 1030 Wien, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer +43/1/71162 DW 655265 bzw. /652219 oder /652807.
Hinweise:
- Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung zweier in den Bundesländern Niederösterreich und Wien weit verbreiteter Zeitungen, durch Anschlag an der den Amtstafeln der Gemeindeämter der Standortgemeinden sowie im Internet auf der Website der Behörde (https://www.bmimi.gv.at/themen/verkehr/eisenbahn/verfahren.html) kundgemacht wird.
- Das Schriftstück (Bescheid) gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach Abschluss der Verlautbarung dieses Edikts als zugestellt. Eine spätere Zusendung bzw. Ausfolgung löst daher keine Zustellwirkung aus. Maßgeblich ist die erstmalige Zustellung.
- Als Partei wird Ihnen eine Ausfertigung des Schriftstückes auf Verlangen unverzüglich zugesendet. Als Beteiligte bzw. Beteiligter wird Ihnen eine Ausfertigung des Schriftstückes auf Verlangen ausgefolgt.
Rechtsgrundlagen:
§§ 24 Abs. 1, 24f Abs. 13 und 14 UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993 idgF;
§§ 44a und 44f AVG, BGBl Nr. 51/1991 idgF.
Für den Bundesminister:
Mag. Daniel Nestler