Bundesministerium für Inneres
Geschäftszahl: 2025-0.519.707
Ausschreibung
auf Grundlage des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85/1989, in der geltenden Fassung.
Leitung der Abteilung I/C/10 (Öffentlichkeitsarbeit) im Bundesministerium für Inneres
(Arbeitsplatzwertigkeit A1/6 bzw. v1/4)
I.
Der Monatsbezug beträgt bei Beamtinnen oder Beamten in der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 6 mindestens € 4.505,00; bei Vertragsbediensteten beträgt das Entgelt in der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 4 mindestens € 3.716,00 brutto.
Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
II.
Bewerberinnen und Bewerber für diese Funktion haben folgende Erfordernisse zu erfüllen:
- die österreichische Staatsbürgerschaft;
- die allgemeinen Ernennungserfordernisse gem. § 4 Abs 1 Z 2 und 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) bzw. die Aufnahmekriterien gem. § 3 Abs 1 Z 2 und 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG);
- die besonderen Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A1 gem. Z 1.12. der Anlage 1 zum BDG 1979 in Verbindung mit journalistischer Praxis;
- Einwilligung in die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung sowie das Bestehen derselben.
Darüber hinaus sind folgende Fähigkeiten und besonderen Kenntnisse erforderlich:
- Kenntnisse über den Geschäftsstellenaufbau des Bundesministeriums für Inneres, dessen nachgeordneter Behörden und Dienststellen sowie grundsätzliche Kenntnisse über Behörden;
- Führungserfahrung;
- Besondere Kenntnisse und Erfahrung im journalistischen Arbeiten, insbesondere in Bezug auf das Verfassen von redaktionellen Texten, Artikeln und Beiträgen im Print- und Onlinemedienbereich;
- Besondere Kommunikationsfähigkeit;
- Besonderes Medieninteresse, Medienkontakte und Kenntnis der Medienlandschaft;
- Sehr gute Fremdsprachenkenntnisse sowie
- Hohes Verantwortungsbewusstsein.
Die unter den Punkten e – k angeführten, von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt.
III.
Mit der Leitung der Abteilung I/C/10 sind im Wesentlichen folgende Aufgaben verbunden:
- Gesamtheitliche Planung, Management, Begleitung und Kontrolle der internen und externen Öffentlichkeitsarbeit, des BMI und Koordination der Länderteams für Öffentlichkeitsarbeit;
- Erstellung der Ressortstrategie zur Öffentlichkeitsarbeit und Koordinierung der Umsetzung derselben;
- Gewährleistung des Infomanagements des BMI;
- Aktive Kommunikation – auch in Hinblick auf das Bürger/innenservice – und Agenda Setting;
- Gewährleistung der Öffentlichkeitsarbeit bei speziellen Herausforderungen sowie
- Mitgestaltung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit bei Polizei und Sicherheitsverwaltung.
Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Lebenslauf entweder
schriftlich an das Bundesministerium für Inneres, zu Handen des Leiters der Sektion I, Sektionschef Mag. Karl HUTTER, MBA, Herrengasse 7, 1010 Wien oder (bevorzugt) per E-Mail an BMI-I@bmi.gv.at zu richten. Im Falle einer Übermittlung per E-Mail erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Bewerbungen gelten als fristgerecht, wenn sie bis 04. August 2025 eingelangt sind.
Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.
Gemäß § 6 Abs 1 AusG haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung der Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Gemäß § 5 Abs 2b AusG sowie § 7 Abs 3 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen um die ausgeschriebene Funktion besonders erwünscht sind und bei der Entscheidung über die Besetzung dieser Funktion besonders berücksichtigt werden.