NEOH AG (539776p) | Außerordentliche Hauptversammlung 2025

Außerordentliche Hauptversammlung: 24. Juli 2025, 10:00 Uhr

Termin:
Donnerstag, den 24. Juli 2025 um 10:00 Uhr
Ort:
Rooseveltplatz 11/Tür 1
1090 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 03.07.2025

Einberufung

Der Vorstand der NEOH AG mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 539776 p (die "Gesellschaft"), lädt die Aktionäre der Gesellschaft zur

außerordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft am 24. Juli 2025, um 10:00 Uhr, Rooseveltplatz 11/Tür 1, 1090 Wien, ein.

Tagesordnung

  1. Beschlussfassung über die ordentliche Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §§ 149 ff Aktiengesetz gegen Bareinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Unterlagen zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 AktG können ab dem 21. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, das ist der 03 Juli 2025, bei der Gesellschaft über den untenstehenden Kontakt angefordert werden und liegen ab diesem Tag zu den üblichen Bürozeiten (von Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr) in den Büroräumlichkeiten der Gesellschaft zur Einsicht auf. Um Voranmeldung wird gebeten.

Adresse:NEOH AG
Günthergasse 1/6 
1090 Wien
E-Mail:invest@neoh.com

Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der außerordentlichen Hauptversammlung.

Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung durch den Aktionär unter der Angabe des Namens und seiner Anschrift in Textform per E-Mail an invest@neoh.com. Die Anmeldung hat der Gesellschaft bis spätestens am dritten Werktag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, das ist der 21. Juli 2025, zuzugehen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, mit Vollmacht eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der außerordentlichen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person (zumindest in Textform) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der außerordentlichen Hauptversammlung möglich.

Die Vollmachten müssen bis 21. Juli 2025, bei der Gesellschaft eingehen, sofern sie nicht am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung bei der Ein- und Ausgangskontrolle vorgelegt werden. Gleiches gilt sinngemäß auch für den Widerruf einer Vollmacht.

Die Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der außerordentlichen Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären auf Anfrage zugesendet.

Datenschutzinformation für Aktionärinnen und Aktionäre gemäß Art 13 und 14 DSGVO

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre streng nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, was zwingend erforderlich ist, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Abs 1 lit c) DSGVO.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich auch über die Stimmrechtsvertretung geltend machen.
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der außerordentlichen Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Wien, im Juli 2025

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: NEOH AG (539776p)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bmm-fs6