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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | KV 452/2025

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Kollektivvertrag: KV 452/2025

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Dienstag, den 01. Juli 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 452/2025
Katasterzahl
VI/34/6

Veröffentlicht auf EVI am 28.07.2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.578.464

KV 452/2025. Am 2. Juni 2025 haben der Fachverband Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für das Gebiet, der Republik Österreich, ausgenommen Vorarlberg; b) für die dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, angehörigen Mitgliedsbetriebe bzw. selbständigen Betriebsabteilungen der Wäsche-, Berufs-, Sportbekleidungs-, Hosenträger-, Krawatten-, Schirm-, Kunstblumen-, Schmuckfedern- und Miederindustrie; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für die gewerblichen Lehrlinge gilt und am 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie sonstiger Entgeltbestimmungen und enthält außerdem eine Änderung des Anhangs 4, „A) Kilometergeld und wurde unter Registerzahl KV 452/2025, Katasterzahl VI/34/6, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 22. Juli 2025

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