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Schlick 2000, Schizentrum Aktiengesellschaft (34262k) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 29. Juli 2025, 17:30 Uhr

Termin:
Dienstag, den 29. Juli 2025 um 17:30 Uhr
Ort:
Hotel Stubaierhof
Herrengasse 9
6166 Fulpmes
Seminarraum
Veröffentlicht auf EVI am 25.06.2025

Schlick 2000, Schizentrum Aktiengesellschaft

Tschaffinis Umgebung 26, 6166 Fulpmes
(FN 34262 k, LG Innsbruck)

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur 55. ordentlichen Hauptversammlung der Firma Schlick 2000, Schizentrum Aktiengesellschaft ein, die am 

Dienstag, den 29.07.2025 um 17:30 Uhr
im Hotel Stubaierhof in Fulpmes im Stubaital, Herrengasse 9, Seminarraum,

mit folgender Tagesordnung stattfindet:

  1. Begrüßung und Eröffnung der Hauptversammlung
  2. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags über die Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023/2024
  3. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2023/2024 ausgewiesenen Ergebnisses
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023/2024
  5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023/2024
  6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025
  7. Allfälliges

Unterlagen zur Hauptversammlung

Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs. 3 AktG, insbesondere die Unterlagen zu Punkt 2. der Tagesordnung und die Beschlussvorschläge zu den Punkten 3. – 6. der Tagesordnung, können ab dem 30.06.2025 unter folgender Adresse angefordert werden:

Schlick 2000, Schizentrum Aktiengesellschaft 
Tschaffinis Umgebung 26, 6166 Fulpmes
e-mail: office@schlick2000.at
Telefon: 05225 / 62270

Die vorgenannten Unterlagen liegen ab dem oben genannten Zeitpunkt in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft an ihrem Sitz in 6166 Fulpmes, Tschaffinis Umgebung 26, zur Einsicht auf.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung wird auf § 11 der Satzung verwiesen. Damit sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen sind und die ihre Teilnahme bei der Hauptversammlung so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung in Schriftform spätestens am 24.07.2025 bei der oben genannten Postanschrift zugeht.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden und ist an die oben genannte Postanschrift zu übermitteln. Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt.

Fulpmes, im Juni 2025

Der Vorstand
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates