Bundesministerium für Inneres
Geschäftszahl: 2025-0.490.380
Ausschreibung
auf Grundlage des Ausschreibungsgesetzes 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85/1989, in der geltenden Fassung.
Leitung der Sektion IV (Cyber Sicherheit, Digitales und Service) im Bundesministerium für Inneres
(Arbeitsplatzwertigkeit A1/9 bzw. v1/7)
I.
Der Monatsbezug beträgt bei Beamtinnen oder Beamten in der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 9 mindestens € 13.187,10 brutto; bei Vertragsbediensteten beträgt das Entgelt in der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 7 mindestens € 12.387,60 brutto.
Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
II.
Bewerberinnen und Bewerber für diese Funktion haben folgende Erfordernisse zu erfüllen:
- die österreichische Staatsbürgerschaft;
- die allgemeinen Ernennungserfordernisse gem. § 4 Abs. 1 Z 2 und 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) bzw die Aufnahmekriterien gem. § 3 Abs. 1 Z 2 und 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG);
- die besonderen Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A1 gem. Anlage 1 Z 1.12. zum BDG 1979 durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium aus den Bereichen der Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Technische Studien, Public Management oder Strategisches Sicherheitsmanagement;
- Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz (SPG), Stufe „Streng geheim“ sowie das Bestehen derselben.
Darüber hinaus sind folgende Fähigkeiten und besonderen Kenntnisse erforderlich:
- Spezielles Wissen über die Organisation und die Aufgabeninhalte des Bundesministeriums für Inneres, der nachgeordneten Dienststellen, der Sicherheitsexekutive und der Sicherheitsbehörden;
- dienstliche Führungserfahrung von mindestens drei Jahren (Absolvierung eines Spitzenführungskräftelehrgangs wünschenswert), langjährige Erfahrung in der strategischen Planung sowie fundiertes Managementwissen auf Basis einer akademischen Ausbildung;
- Fähigkeit zum vorausschauenden Erfassen von Entwicklungen, dem Setzen von zielorientierten Vorgaben und Maßnahmen und der entsprechenden Evaluierung;
- gute Kenntnisse der im Rahmen der Sektion anzuwendenden Rechtsnormen;
- eingehende Kenntnisse in den Bereichen Organisationssteuerung, Organisationscontrolling sowie in Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung;
- Kenntnisse des gesellschaftlichen Umfeldes des Behörden- und Polizeiwesens und der damit zusammenhängenden Felder, insbesondere des staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements;
- umfassende Führungsqualitäten, insbesondere durch zielorientiertes Anleiten von Mitarbeitenden und besondere Fähigkeit zur Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitermotivation sowie
- hohes sprachliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Beherrschen der englischen Sprache und ausgeprägtes Verhandlungsgeschick.
Die unter den Punkten e – l angeführten, von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten, werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt.
III.
Mit der Leitung der Sektion IV sind im Wesentlichen folgende Aufgaben verbunden:
- Koordination, Kontrolle, Aufsicht und Weisungserteilung gegenüber den Organisationseinheiten der Sektion IV;
- Planungs- und Entwicklungsaufgaben, Vorgabe von Zieldefinitionen, Festlegung von Strategien sowie Steuerung von Projekten und Vorhaben, die das gesamte Ressort betreffen;
- laufende Information des Bundesministers über ressortrelevante Vorgänge, insbesondere aus den Organisationseinheiten der Sektion IV sowie
- Vertretung des Ressorts über Auftrag bei nationalen und internationalen Gremien, Institutionen, Veranstaltungen, Konferenzen etc.
Gemäß § 141 BDG bzw. § 68 VBG wird der Arbeitsplatz für einen Zeitraum von fünf Jahren besetzt. Befristete Weiterbestellungen sind zulässig.
Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Lebenslauf entweder schriftlich an das Bundesministerium für Inneres, zu Handen des Leiters der Sektion I, Sektionschef Mag. Karl HUTTER, MBA, Herrengasse 7, 1010 Wien oder (bevorzugt) per E-Mail an BMI-I@bmi.gv.at zu richten. Im Falle einer Übermittlung per E-Mail erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Bewerbungen gelten als fristgerecht, wenn sie bis 25. Juli 2025 eingelangt sind.
Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.
Gemäß § 6 Abs 1 AusG haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung der Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.
Gemäß § 5 Abs 2b AusG sowie § 7 Abs 3 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen um die ausgeschriebene Funktion besonders erwünscht sind und bei der Entscheidung über die Besetzung dieser Funktion besonders berücksichtigt werden.