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Verfassungsgerichtshof Österreich | Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes

Stellenausschreibung: Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes

Ausgeschriebene Stelle:
Ersatzmitglied
Ende der Bewerbungsfrist:
Montag, den 21. Juli 2025
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Rolle/Funktion der Kontaktperson:
Präsident des Nationalrates
Kontaktperson:
Titel:
Dr.
Vorname:
Walter
Nachname:
Rosenkranz
Übermittlung:
Post
Dr.-Karl-Renner-Ring 3, 1017 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 23.06.2025

Parlament Österreich

GZ: 40000.0005/6-3/2025

Ausschreibung
Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes

Beim Verfassungsgerichtshof ist die mit 10. Juni 2025 frei gewordene Stelle eines Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes, das auf Vorschlag des Nationalrates zu ernennen ist, zu besetzen.

Die Voraussetzungen für die Ernennung zu einem Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes sind im Besonderen in Art. 147 Abs. 2 bis 5 Bundes-Verfassungsgesetz geregelt.

Die Bewerbungen sind an den Präsidenten des Nationalrates, Dr.-Karl-Renner-Ring 3, 1017 Wien oder per Email an walter.rosenkranz@parlament.gv.at zu richten und müssen bis 21. Juli 2025 eingelangt sein.

Der Präsident des Nationalrates wird die Mitglieder des Nationalrates über die eingelangten Bewerbungen informieren. Die im Zuge einer Bewerbung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten werden gemäß § 3a Informationsordnungsgesetz zur Erstattung eines Vorschlags des Nationalrates an den Bundespräsidenten entsprechend den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der nationalen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich im Datenschutzhinweis auf der Parlamentswebsite.

Wien, am 16. Juni 2025

Der Präsident des Nationalrates:
Dr. Walter Rosenkranz

Verantwortlich für den Inhalt: Parlament Österreich
https://www.evi.gv.at/b/pi/bml-sms