Parlament Österreich
GZ: 40000.0005/6-3/2025
Ausschreibung
Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes
Beim Verfassungsgerichtshof ist die mit 10. Juni 2025 frei gewordene Stelle eines Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes, das auf Vorschlag des Nationalrates zu ernennen ist, zu besetzen.
Die Voraussetzungen für die Ernennung zu einem Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes sind im Besonderen in Art. 147 Abs. 2 bis 5 Bundes-Verfassungsgesetz geregelt.
Die Bewerbungen sind an den Präsidenten des Nationalrates, Dr.-Karl-Renner-Ring 3, 1017 Wien oder per Email an walter.rosenkranz@parlament.gv.at zu richten und müssen bis 21. Juli 2025 eingelangt sein.
Der Präsident des Nationalrates wird die Mitglieder des Nationalrates über die eingelangten Bewerbungen informieren. Die im Zuge einer Bewerbung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten werden gemäß § 3a Informationsordnungsgesetz zur Erstattung eines Vorschlags des Nationalrates an den Bundespräsidenten entsprechend den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der nationalen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich im Datenschutzhinweis auf der Parlamentswebsite.
Wien, am 16. Juni 2025
Der Präsident des Nationalrates:
Dr. Walter Rosenkranz