Bekanntmachung
gemäß § 28 Abs. 10 ORF-G
Der Ministerrat hat zum Bericht des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport am 13. Juni 2025 im Sinne des nachfolgend dargestellten Antrags beschlossen.
Geschäftszahl: 2025-0.451.999
Vortrag an den Ministerrat
Bestellung von zwei Mitgliedern des Publikumsrates
- Gemäß § 45 Abs. 8 des ORF-Gesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2025 endet die Funktionsperiode des am 19. Mai 2022 konstituierten Stiftungsrates und des am 5. Mai 2022 konstituierten Publikumsrates des Österreichischen Rundfunks jeweils mit Ablauf des 16. Juni 2025. Es war daher gemäß § 45 Abs. 12 ORF-G dafür Sorge zu tragen, dass die Mitglieder des Publikumsrates und des Stiftungsrates, deren Funktionsperiode mit 17. Juni 2025 beginnt, rechtzeitig vor Beginn dieser Funktionsperiode bestellt werden.
- Mit Verlautbarung auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes wurden die in Frage kommenden Einrichtungen bzw. Organisationen gemäß § 28 Abs. 5 des ORF-Gesetzes zur Erstattung von Dreiervorschlägen eingeladen. Die daraufhin beim Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport eingelangten Dreiervorschläge einschließlich einer Darstellung über ihre Repräsentativität wurden am 6. Mai 2025 gemäß § 28 Abs. 5 iVm § 45 Abs. 11 des ORF-Gesetzes auf der genannten Plattform bekannt gemacht.
- Mit Beschluss der Bundesregierung vom 13. Mai 2025 (Beschlussprotokoll Nr. 10/21) wurde auf der Grundlage des Berichts des Bundesministers für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, Zahl 2025-0.367.681, betreffend Bestellung von Mitgliedern der Kollegialorgane des Österreichischen Rundfunks aus den eingelangten Dreiervorschläge für den Bereich ältere Menschen Frau Mag. Gertrude Aubauer und Frau Mag. Dr. Beatrix Karl für den Bereich Hochschulen zu Mitgliedern des Publikumsrats bestellt.
- Mit Schreiben vom 13. Juni 2025 haben die beiden Personen erklärt, auf die Ausübung der Funktion eines Mitglieds im Publikumsrat, dessen Funktionsperiode erst am 17. Juni 2025 beginnt, zu verzichten.
- Es sind daher von der Bundesregierung neuerlich Mitglieder des Publikumsrates für den Bereich ältere Menschen und Hochschulen nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen des ORF-Gesetzes zu bestellen.
Ich stelle daher den
Antrag,
die Bundesregierung wolle
Heinz K. BECKER
zu einem Mitglied des Publikumsrates für den Bereich ältere Menschen
und
Dr. Markus FALLENBÖCK
zu einem Mitglied des Publikumsrates für den Bereich Hochschulen bestellen.
Wie bereits im oben erwähnten Beschluss der Bundesregierung vom 13. Mai 2025 begründend ausgeführt wurde, fiel im Bereich ältere Menschen die Entscheidung zugunsten jener Organisation aus, die umfangreiche und vielfältige Aktivitäten in diesem Bereich aufweist und deren Dreiervorschlag die bessere Gewähr für die Aufgaben des Publikumsrates bietet. Aus dem ausgewählten Dreiervorschlag entschied sich die Bundesregierung nunmehr für jene vorgeschlagene Person, die in ihrer beruflichen Tätigkeit hohe Kompetenz im Medienbereich erworben und diese auch jahrelang als Lehrender weitervermittelt hat.
Im Bereich Hochschulen hat sich die Bundesregierung wiederum von den zentralen Überlegungen des Gesetzes leiten lassen und hat jenem Dreiervorschlag den Vorrang eingeräumt, bei dem die nun zu bestellende Person auf Grund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Berufstätigkeit sowie ihres Engagements im Bereich Hochschulen die beste Gewähr für eine den Aufgaben des Publikumsrates entsprechende Qualifikation bietet.
Für die betreffenden beiden nunmehr aus den Vorschlägen zu bestellenden Personen liegt jeweils eine persönlich unterfertigte Erklärung vor, wonach ihrer Bestellung keiner der in § 28 Abs. 2 ORF-G angeführten Ausschlussgründe entgegensteht.
13. Juni 2025
Andreas Babler
Bundesminister