Bildungsdirektion für Salzburg
Mozartplatz 8 – 10
5010 Salzburg
GZ 573010 LB Schulcluster/0001-AP/2025
Schule gestalten, Schule bewegen
Gesucht wird ab 01.04.2026 eine geeignete Person für die
Leitung des Bundes-Schulclusters Oberndorf
Bundeshandelsakademie
5110 Oberndorf, Watzmannstraße 39
Bundesoberstufenrealgymnasium
5110 Oberndorf, Watzmannstraße 40
(Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe I 1/pd).
Die BHAK Oberndorf bietet neben einer fundierten Allgemeinbildung vor allem eine grundlegende Ausbildung im wirtschaftlich-kaufmännischen Bereich, im Bereich Wirtschafts-informatik und eine starke Förderung der sprachlichen Kompetenz.
Am BORG Oberndorf mit musikalisch-kreativem bzw. naturwissenschaftlichem Schwerpunkt sollen neben der Begleitung zur Hochschulreife individuelle Talente entfaltet und persönliche Interessen gefördert werden. Soziales Engagement und Kreativität werden gefördert und gefordert. Musi(kali)sche, kreative und ökologische Entwicklungsbereitschaft sind willkommen.
1. Aufgabenfelder
Der Wirkungsbereich ergibt sich aus § 207o Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333/1979 [BDG 1979], bzw. § 43b Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 [VBG]).
An diesem Bundesschulcluster werden die BHAK Oberndorf und das BORG Oberndorf in einem organisatorischen Verbund geführt, die Schulcluster-Leitung ist gemäß § 207n Abs. 2 Z 3 BDG 1979 an der BHAK Oberndorf eingerichtet.
Der Schulcluster-Leitung obliegt die Leitung des Schulclusters in pädagogischer, in rechtlich-organisatorisch-administrativer, personeller und wirtschaftlicher Hinsicht und die Vertretung der im Schulcluster zusammengefassten Schulen nach außen.
Dazu gehören insbesondere folgende Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche:
- strategische Ausrichtung des schulischen Bildungsangebotes
- kontinuierliche Weiterentwicklung des Unterrichts
- Strukturierung und Organisation der Aufgaben und Prozesse
- Auswahl des pädagogischen Personals
- Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals
- Konflikt- und Krisenmanagement
- Personal- und Sachmittelbewirtschaftung
- interne und externe Kommunikation
- Selbstreflexion und Selbstentwicklung
2. Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
- Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse
- Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.1 des BDG 1979 bzw. des § 43a Abs. 3 VBG für eine der Schulen im Schulcluster
- Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979
- Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen
- erfolgreiche Absolvierung des „Schulmanagementkurses – berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang“ oder des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen“
Die Erfordernisse gemäß Anlage 1 Z 23.1 zum BDG 1979 gelten auch als erfüllt, wenn die Zuordnungserfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 oder 3a VBG erfüllt werden, wobei eine zehnjährige erfolgreiche Lehrpraxis die Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 Z 2 und 3 bzw. § 38 Abs. 3a Z 2 und 3 VBG ersetzt.
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen
- Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement
- Kompetenzen und Praxis in für die Schulcluster-Leitung einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 56 SchUG)
- Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen
- Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management
- Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
Eine mindestens dreijährige Verwendung an einer für den Schulcluster einschlägigen Schule ist erwünscht.
3. Gehalt/Entgelt
Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens 3.296,80 € eine Dienstzulage, die zwischen 1.090,90 € und 1.525,90 € liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.
4. Bewerbung
In der Bewerbung sind verpflichtend
- die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,
- die Führungs- und Managementkompetenzen und
- die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten
darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen und eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte dem Bundesminister für Bildung.
Das Bundesministerium für Bildung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen (§ 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993).]
Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Bildungsdirektion bzw. das Bundesministerium für Bildung zum Zweck des Auswahlverfahrens und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die Bewerbungen sind innerhalb eines Monats (die Zeit der Hauptferien ist in diese Frist nicht einzurechnen) nach dem Tag der Ausschreibung direkt bei der Bildungsdirektion für Salzburg (allenfalls auf elektronischem Weg an: office@bildung-sbg.gv.at) einzubringen.
Veröffentlichung: 18.06.2025
Ende der Bewerbungsfrist: 22.09.2025
Salzburg, am 11.06.2025
Für den Bildungsdirektor
HR Mag. Dr. Irene Auer-Crisenaz