Kollektivvertrag KV 360/2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und KonsumentenschutzVeröffentlicht auf EVI am 10.06.2025
Eckdaten
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Samstag, den 01. März 2025
- Ende der Geltung
- Samstag, den 28. Februar 2026
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 360/2025
- Katasterzahl
- IV/31/43
Originalveröffentlichung
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung VIII/B/8
Kollektivvertrag
Zl. 2025-0.441.594
KV 360/2025. Am 27. Februar 2025 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband österreichischer Großbäcker, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für die Ankerbrot GmbH; c) für alle ArbeitnehmerInnen, die in den unter b) angeführten Betrieben beschäftigt sind. Im Sinne von § 12a ARG dürfen ArbeitnehmerInnen mit bei folgenden Produktionen im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten auch während der Wochenend- und Feiertagsruhe beschäftigt werden: Erzeugung von Back- und Konditorwaren. Der Kollektivvertrag ist am 1. März 2025 in Kraft getreten und bis 28. Februar 2026 befristet. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 360/2025, Katasterzahl IV/31/43, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 5. Juni 2025
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz