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Kollektivvertrag KV 360/2025

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Veröffentlicht auf EVI am 10.06.2025

Eckdaten

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. März 2025
Ende der Geltung
Samstag, den 28. Februar 2026
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 360/2025
Katasterzahl
IV/31/43

Originalveröffentlichung

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Abteilung VIII/B/8

Kollektivvertrag

Zl. 2025-0.441.594

KV 360/2025. Am 27. Februar 2025 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband österreichischer Großbäcker, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für die Ankerbrot GmbH; c) für alle ArbeitnehmerInnen, die in den unter b) angeführten Betrieben beschäftigt sind. Im Sinne von § 12a ARG dürfen ArbeitnehmerInnen mit bei folgenden Produktionen im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten auch während der Wochenend- und Feiertagsruhe beschäftigt werden: Erzeugung von Back- und Konditorwaren. Der Kollektivvertrag ist am 1. März 2025 in Kraft getreten und bis 28. Februar 2026 befristet. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 360/2025, Katasterzahl IV/31/43, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Wien, 5. Juni 2025

Verantwortlich für den Inhalt

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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