BIOMAY AG (86499f) | Ordentliche Hauptversammlung 2025

Ordentliche Hauptversammlung: 03.07.2025 um 10:00 Uhr

Termin:
Donnerstag, den 03. Juli 2025 um 10:00 Uhr
Ort:
Lazarettgasse 19 Top 1, 1090 Wien
1220 Wien
Besprechungsraum 1
Veröffentlicht auf EVI am 06.06.2025

Einberufung der 24. ordentlichen Hauptversammlung der 
BIOMAY AG

FN 86499f

mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift 1220 Wien, Ada-Lovelace-Straße 2

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 03.07.2025 um 10 Uhr in 1090 Wien, Lazarettgasse 19 Top 1, stattfindenden Hauptversammlung ein. Die Hauptversammlung findet im Besprechungsraum 1 statt. 

Tagesordnung: 

  1. Vorlage des Jahresabschlusses 2024 samt Lagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024. 
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
  6. Allfälliges

Unterlagen zur Hauptversammlung:

Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne von § 108 Abs 3 AktG, insbesondere die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung, die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 – 5, liegen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung zu den Geschäftszeiten (Werktags von 09:00-17:00 Uhr) zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in der 1220 Wien, Ada-Lovelace-Straße 2, auf. Weiters liegt ein Formular für die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht auf. Jedem Aktionär wird auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der genannten Unterlagen erteilt; jeder Aktionär kann auch verlangen, dass ihm eine Abschrift der Unterlagen spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung durch eingeschriebenen Brief oder im Weg der elektronischen Post an die der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse übersendet werden. Informativ wird festgehalten, dass diese Unterlagen vorab zusätzlich per E-Mail an die Aktionäre versendet werden. 

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Nach der Satzung richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung. 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung bedarf seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung zur Hauptversammlung, welche der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung in Textform ausschließlich zugehen muss und zwar 

  • per Post an BIOMAY AG, 1220 Wien, Ada-Lovelace-Straße 2, oder 
  • per E-Mail an info@biomay.com

Die Teilnahme aller Aktionäre an dieser Hauptversammlung ist persönlich oder mittels Videokonferenz (Fernteilnahme und Fernabstimmung) möglich. 

Eine gesonderte Anmeldung ist bei Fernteilnahme und Fernabstimmung nicht notwendig. Die Einwahl in das Zoom-Meeting ist am Tag der Hauptversammlung zu den bekanntgegebenen Meetingdaten ab 09:45 Uhr möglich. Die Stimmabgabe per Fernabstimmung ist nur während der Hauptversammlung bis zu jenem Zeitpunkt möglich, an dem die persönlich anwesenden Teilnehmer abstimmen. Die Aktionäre können unter denselben Voraussetzungen ihre Stimmabgabe widerrufen und allenfalls erneut abstimmen. Die Erhebung von Widerspruch ist nur während der Hauptversammlung möglich. 

Vertretung durch Bevollmächtigte: 

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. In jedem Fall ist das Original der Vollmacht am Tag der Hauptversammlung vorzulegen. Vollmacht muss einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt. Gleiches gilt sinngemäß für den Widerruf einer Vollmacht. 

Auskunftsrecht:

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. 

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. 

Der Vorstand 

Verantwortlich für den Inhalt: BIOMAY AG (86499f)
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