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FMA – Finanzmarktaufsicht | Straferkenntnis LVA24 Prozessfinanzierung GmbH 05.06.2025

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Straferkenntnis LVA24 Prozessfinanzierung GmbH

Rechtsgrundlage
  • nach den Bestimmungen des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG)

Veröffentlicht auf EVI am 05.06.2025

FMA – Finanzmarktaufsicht

Bekanntmachung

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen die im Tatzeitraum Verantwortliche der LVA24 Prozessfinanzierung GmbH wegen unerlaubter Verwaltung eines alternativen Investmentfonds nach den Bestimmungen des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von EUR 20.000,00 verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

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