FMA – Finanzmarktaufsicht
Bekanntmachung
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass sie gegen die im Tatzeitraum Verantwortliche der LVA24 Prozessfinanzierung GmbH wegen unerlaubter Verwaltung eines alternativen Investmentfonds nach den Bestimmungen des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von EUR 20.000,00 verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.