Erbenruf im Nachlass von Frau Erna Löffel-Hobisch
Verstorbene Person
Frau Erna Löffel-Hobisch
Heimatort: Müntschemier BE, Schweiz (ledig österreichische Staatsangehörige)
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 13.09.1931
Geboren in: Zahling, Österreich
Todesdatum: 01.03.2025
Wohnhaft gewesen: Stauffacherstrasse 40, 3014 Bern, Schweiz
Mutter: Johanna Hobisch, österreichische Staatsangehörige
Vater: unbekannt
Zivilstand: verwitwet von Herrn Paul Löffel
Nachkommen: keine
Angaben zu den aufgerufenen Personen
Die verstorbene Frau Erna Löffel-Hobisch (nachfolgend: «Erblasserin») hat keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen, sodass die gesetzliche Erbfolge gilt. Die gesetzlichen Erben sind unbekannt. An die unbekannten gesetzlichen Erben ergeht daher ein Erbenruf gemäss Art. 555 Abs. 1 ZGB.
Als gesetzliche Erben in Frage kämen in erster Linie weitere Nachkommen der Mutter der Erblasserin, Frau Johanna Hobisch, und des unbekannten Vaters der Erblasserin (Erben des elterlichen Stammes).
In zweiter Linie kämen Personen des grosselterlichen Stammes mütterlicher- und väterlicherseits als Erben in Frage, d.h. die Nachkommen der Eltern von Frau Johanna Hobisch und die Nachkommen der Eltern des unbekannten Vaters der Erblasserin.
Rechtliche Hinweise
Die aufgerufenen Personen werden aufgefordert, sich innert der angegebenen Frist bei der Kontaktstelle zu melden (Art. 555 Abs. 1 ZGB). Dabei haben sie geeignete Dokumente vorzulegen, die ihre Erbenqualität ausweisen; andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an Notarin und Rechtsanwältin Simone Wittwer zu richten.
Gehen innert Jahresfrist keine Meldungen ein und sind der Behörde keine Erben bekannt, so fällt die Erbschaft unter Vorbehalt der Erbschaftsklage an das erbberechtigte Gemeinwesen (Art. 555 Abs. 2 ZGB).
Frist: 12 Monate
Ablauf der Frist: 18.06.2026
Kontaktstelle
Notarin und Rechtsanwältin Simone Wittwer
Trees & Buri Notare
Seftigenstrasse 2
Postfach 333
3000 Bern 14
Schweiz