Verschmelzung
der Raiffeisenbanken Neukirchen an der Vöckla eGen und Attergau eGen
(Informationspflicht gem. § 37a Abs. 5 Bankwesengesetz)
Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Wels sind unter FN 94138p die Raiffeisenbank Neukirchen an der Vöckla eGen mit dem Sitz in 4872 Neukirchen an der Vöckla, Hauptstraße 22 und unter FN 94574f die Raiffeisenbank Attergau eGen mit dem Sitz in 4880 St. Georgen im Attergau, Attergaustraße 38a eingetragen. Mit Wirkung 17. Oktober 2025 werden die beiden Unternehmen rechtlich verschmolzen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Raiffeisenbank Attergau eGen Ihre Vertragspartnerin.
Information zur Einlagensicherung:
Die gesetzliche Einlagensicherung gilt insgesamt für einen Betrag von maximal 100.000 EUR pro Person und Kreditinstitut. Wenn Sie derzeit Einlagen (Guthaben) bei der Raiffeisenbank Neukirchen an der Vöckla eGen und der Raiffeisenbank Attergau eGen haben, werden diese nach der Verschmelzung im Anlassfall gemeinsam betrachtet.
Rechtlicher Hinweis:
Einleger, die den beteiligten Raiffeisenbanken mehr als 100.000 EUR anvertraut haben, haben aus Anlass der Verschmelzung ab sofort und innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit, den 100.000 EUR übersteigenden Betrag, wie er zum Zeitpunkt der Firmenbucheintragung der Verschmelzung besteht, einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen und Vorteile ungeachtet allfälliger Bindungen kostenlos abzuheben oder auf ein anderes Kreditinstitut zu übertragen.